DIRO-Kanzlei seit über 10 Jahren

DH&K ist seit Anfang 2007 DIRO-Mitglied und bietet seinen Mandanten so den Vorteil des Networkings mit Kollegen bei nationalen aber auch grenzüberschreitenden Rechtsproblemen oder der Vertretung vor Gericht.

Das DIRO-Netzwerk ist eines der führenden europäischen Netzwerke von Kanzleien und bietet vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen individuelle grenzüberschreitende Rechtsberatung. Die Allianz wurde 1992 gegründet und bündelt aktuell 188 Kanzleien in 25 Ländern, davon 148 in Deutschland, die fast alle nach DIN ISO 9001 zertifiziert sind. Die Zentrale in Hamburg steuert das Netzwerk und entwickelt Angebote. Gerade im Hinblick auf internationale Geschäfttätigkeiten erhalten Mandanten bei den DIRO-Kanzleien die passende Beratung, da sich die Kanzleien austauschen und es immer einen Experten vor Ort im Ausland gibt, der zu Rate gezogen werden kann.

Mehr über das DIRO-Netzwerk und ein Interview mit unserem DIRO-Experten Dr. Eric Heitzer finden Sie in „Analyse: Digitalisierung“ – einer Beilage der Tageszeitung Die Welt.

Beitrag veröffentlicht am
12. Dezember 2017

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
20.08.2026

Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen