Belgien: Neuer gesetzlicher Zinssatz für 2014

Der gesetzliche Zinssatz in Zivilsachen beträgt in 2014 2,75% (Belgisches Staatsblatt (Moniteur Belge) vom 20.01.2014).

Dieser Zinssatz findet Anwendung auf alle zivilrechtlichen Verträge, eingeschlossen Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

In Handelssachen beträgt der Zinssatz 8,5% für alle Verträge, die nach dem 16.03.2013 abgeschlossen oder verlängert wurden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen oder verlängert wurden, beträgt der Zinssatz 7,5%. Dieser Zinssatz ist vor allem anwendbar im Fall des Zahlungsverzugs gemäß dem Gesetz vom 02.08.2002, das die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales belgisches Recht umgesetzt hat.

Im Einzelfall können höhere Zinsen verlangt werden, zum Beispiel, wenn diese vertraglich wirksam über Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart wurden oder ein höherer Zinsschaden nachgewiesen werden kann.

Für für Verträge, die vor den vorgenannten Zeiträumen abgeschlossen wurden, sei auf nachfolgenden Link verwiesen.

Beitrag veröffentlicht am
6. März 2014

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Baurecht, Bau- und Architektenrecht
07.04.2026

Vergütung für Architekten- und Ingenieurleistungen: Was gilt bei Kündigungen in der frühen Planungsphase?

Der Bau eines Gebäudes beginnt mit einer intensiven Planungsphase. Während dieses sogenannten „Zielfindungsprozesses“ werden Ziele, Wünsche und Budgets konkretisiert, oftmals bevor überhaupt eine verbindliche Bauentscheidung fällt.

Beitrag lesen
Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

Beitrag lesen