Anfechtungsrisiko vermeiden dank schneller Zwangsvollstreckung

Die schnell durchgeführte Zwangsvollstreckung bleibt ein guter Rat für Gläubiger zur Vermeidung des Anfechtungsrisikos.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Vorsatzanfechtung ist weiterhin schwer zu durchschauen. So bleibt es tendenziell eine Art von Rosinenpickerei, wonach sich jeder der Beteiligten – Insolvenzverwalter als Anfechtungskläger und der die Zahlung erhaltender Gläubiger als Beklagter – aus der Vielzahl der BGH-Urteile die Argumentationen heraussuchen, die zu Gunsten des eigenen Standpunktes sprechen.

Beitrag veröffentlicht am
7. August 2017

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
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