Interne Ereignisse 25 Jahre RAe Daniel, Hagelskamp & Kollegen – Ein Jubiläum, das in Erinnerung bleibt

Im September 2025 durften wir ein Ereignis feiern, das uns noch lange in bester Erinnerung bleiben wird: das 25-jährige Bestehen unserer Kanzlei. In unseren Kanzleiräumen in der Jülicher Straße 215 wurde mit rund 350 geladenen Gästen ein rauschendes Fest gefeiert – lebendig, herzlich, ausgelassen und genau so, wie wir uns dieses Jubiläum gewünscht haben.

Gegründet wurde die Kanzlei DHK am 01.07.2000. Seitdem liegen fünfundzwanzig Jahre anwaltlicher Arbeit hinter uns, begleitet von fachlichem Wachstum, neuen Herausforderungen und einigen Standortwechseln: von der Wilhelmstraße, über Laurensberg, bis zu unserem heutigen Sitz, an dem wir uns seit 2015 zuhause fühlen. Was sich dabei nie geändert hat, ist unser Anspruch, Mandantinnen und Mandanten kompetent, engagiert und persönlich zu begleiten.

Das Jubiläumsfest war jedoch weit mehr als nur ein Rückblick. Es war vor allem ein großes Dankeschön und ein Zeichen der Verbundenheit. Besonders stolz sind wir darauf, dass im Rahmen der Feier knapp 15.000 Euro an Spenden für gute Zwecke gesammelt werden konnten. Die Schecks in Höhe von jeweils 5.000 Euro wurden bereits feierlich übergeben.

Ein Jubiläum dieser Art wäre ohne ein starkes Team nicht denkbar. Unser ganz besonderer Dank gilt daher unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns über all die Jahre mit Fachkompetenz, Engagement, Zuverlässigkeit und viel Herzblut unterstützt haben. Sie sind das Rückgrat unserer Kanzlei – im Alltag wie auch an einem solchen Festabend, der einmal mehr gezeigt hat, wie stark unser Zusammenhalt ist.

Ebenso bedanken wir uns von Herzen bei allen Mandantinnen und Mandanten, die uns in den vergangenen 25 Jahren ihr Vertrauen geschenkt haben. Dieses Vertrauen ist für uns Ansporn, Verpflichtung und Motivation zugleich – damals, heute und in Zukunft.

Wir blicken mit großer Dankbarkeit auf das vergangene Vierteljahrhundert zurück und mit Freude, Zuversicht und einer guten Portion Energie nach vorn.

Beitrag veröffentlicht am
6. Oktober 2025

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
20.08.2026

Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen