War­um soll­te Sie die­ses The­ma inter­es­sie­ren?

Rufen Sie dazu bit­te ein­mal den nach­fol­gen­den Link des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes auf:

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/T/Transparenzregister/Bussgeldentscheidungen/bussgeldentscheidungen_node.html.

Wenn Sie dies getan haben, wer­den Sie fest­stel­len, dass es am 02.07.2021 401 Buß­geld­ent­schei­dun­gen über 200 € gege­ben hat, die erlas­sen wur­den, weil Unter­neh­men die Pflicht zur Mel­dung der wirt­schaft­lich Berech­tig­ten an das Trans­pa­renz­re­gis­ter nicht oder nicht in der voll­stän­di­gen Form vor­ge­nom­men haben.

Was hier geschieht: Die Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net wird als ein moder­ner Pran­ger genutzt, um die­se Buß­geld­ent­schei­dun­gen in der Öffent­lich­keit bekannt zu machen.

Da nie­mand von uns dort ger­ne mit sei­ner Fir­ma benannt sein möch­te, bleibt Ihnen nichts ande­res übrig, als die not­wen­di­gen Mel­dun­gen zum Trans­pa­renz­re­gis­ter durch­zu­füh­ren.

Was ist das Trans­pa­renz­re­gis­ter?

Die­ses Regis­ter gibt es bereits seit 2017. In die­sem Regis­ter sind die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten ein­ge­tra­gen, die mit beherr­schen­dem Ein­fluss jeweils hin­ter einem Unter­neh­men ste­hen. Dies sind die dort zu mel­den­den natür­li­chen Per­so­nen, die mehr als 25 % der Unter­neh­mens­an­tei­le oder Stimm­rech­te hal­ten.

Der Zweck die­ses Trans­pa­renz­re­gis­ter liegt dar­in, den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den über Län­der­gren­zen hin­aus eine Infor­ma­ti­ons­quel­le zu geben, wer die Betei­lig­ten an Gesell­schaf­ten sind und damit Straf­ta­ten von Geld­wä­sche­or­ga­ni­sa­tio­nen auf­zu­de­cken.

Die­sen Zweck erfüll­te das deut­sche Trans­pa­renz­re­gis­ter bis­her nicht.

Denn bis zum 01.08.2021 war es kein Voll­re­gis­ter, in das man unmit­tel­bar Anmel­dun­gen vor­neh­men muss­te, son­dern nur ein soge­nann­tes Auf­fang­re­gis­ter. In die­ses muss­ten kei­ne Mel­dun­gen zum Trans­pa­renz­re­gis­ter vor­ge­nom­men wer­den, wenn sich die dort vor­zu­neh­men­den Ein­tra­gun­gen bereits aus ande­ren öffent­li­chen Regis­tern, zum Bei­spiel dem Han­dels­re­gis­ter erga­ben. Infol­ge­des­sen muss­te bei­spiels­wei­se ein Unter­neh­men in der Rechts­form der GmbH bis­her kei­ne Anmel­dun­gen zum Trans­pa­renz­re­gis­ter vor­neh­men. Denn die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen gab es bereits über das Han­dels­re­gis­ter.

Mit die­ser Mit­tei­lungs­fik­ti­on aus ande­ren Regis­tern ist es nun­mehr vor­bei. Auch das, was bereits in ande­ren Regis­tern erfasst ist, muss für das Trans­pa­renz­re­gis­ter geson­dert gemel­det und dort ein­ge­tra­gen wer­den.

Wer hat die­se Pflicht zur Ein­tra­gung in das Trans­pa­renz­re­gis­ter?

Ein­tra­gungs­pflich­tig in das Trans­pa­renz­re­gis­ter sind alle juris­ti­schen Per­so­nen und alle ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten. Dies sind also pri­mär jede GmbH, jede Akti­en­ge­sell­schaft, jede Kom­man­dit­ge­sell­schaft und Part­ner­schafts­ge­sell­schaft. Nur ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne wer­den von der Mit­tei­lungs­pflicht befreit.

Dabei gibt es fol­gen­de Über­gangs­fris­ten, inner­halb derer die Mit­tei­lun­gen vor­zu­neh­men sind und die sich je nach Rechts­form unter­schei­den:

  • bis 31.03.2022 für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (deut­sche und euro­päi­sche) und Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten auf Akti­en,
  • bis 30.06.2022 für GmbHs, Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten, Genos­sen­schaf­ten,
  • und bis 31.12.2022 für alle ande­ren.

Was ist zu tun?

Es sind die Infor­ma­tio­nen über die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten im Unter­neh­men durch die Anmel­dung unter https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1 vor­zu­neh­men. Der damit ver­bun­de­ne Auf­wand besteht nicht nur in der erst­ma­li­gen Mel­dung, son­dern auch in der Pflicht, die Ein­tra­gun­gen fort­lau­fend zu über­prü­fen und zu aktua­li­sie­ren.

Wei­ter­ge­hen­de Form­erfor­der­nis­se gibt es nicht.

Erfol­gen die­se Mel­dun­gen über die wirt­schaft­lich Berech­tig­ten nicht oder wer­den die­se nicht aktua­li­siert, kann dies ein Buß­geld nach sich zie­hen. Zudem erfolgt die Ver­öf­fent­li­chung über das Buß­geld auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes unter nament­li­cher Benen­nung des betref­fen­den Unter­neh­mens.

Um dies zu ver­mei­den und auch die Aus­ga­be eines Buß­gel­des dürf­te der Auf­wand, der mit der Regis­trie­rung und Aktua­li­sie­rung der regis­trier­ten Daten vor­han­den ist, letzt­end­lich das gerin­ge­re Übel sein.

Soweit Sie Fra­gen zu die­sen The­men haben oder eine Unter­stüt­zung benö­ti­gen, mel­den Sie sich ger­ne bei mir per E‑Mail unter lange@dhk-law.com oder tele­fo­nisch über mei­ne Mit­ar­bei­te­rin, Frau Koll, unter der Tele­fon­num­mer 0241 94621 138.

Cars­ten Lan­ge
Rechts­an­walt
Wirt­schafts­me­dia­tor (DAA), Coach

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Cars­ten Lan­ge ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1996 und Fach­an­walt für Insol­venz­recht und für Steu­er­recht, zudem ist er aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor und Coach. Zum Anwalts­pro­fil