Katharina Müller Rechtsanwältin

Karriere

Geboren am 28.12.1991 in Hildesheim

Studium der Rechtswissenschaften in Münster

Zusatzausbildung Anwaltsrecht an der WWU Münster

Rechtsanwältin seit 2020

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwaltschaften

  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied
  • Arbeitsgemeinschaft FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein
    Mitglied

Katharina Müller 

Katharina Müller
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Expertise
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch

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Sekretariat: Frau Sara Drafz
Tel: +49 241 94621 – 114
E-Mail: drafz@dhk-law.com

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26.08.2025

Tattoos im Arbeitsleben – Ausdruck persönlicher Freiheit oder betriebliche Angelegenheit?

Immer häufiger sind Tattoos und Piercings im Arbeitsalltag sichtbar – quer durch alle Branchen und Hierarchieebenen. Die Frage, ob und wann Körperschmuck ausschließlich Privatsache bleibt oder doch das Arbeitsverhältnis berührt, gewinnt entsprechend an Relevanz. Unternehmen und Arbeitnehmende stehen gleichermaßen vor der Herausforderung, Individualität und Unternehmensinteressen in Einklang zu bringen – mitunter auch vor rechtlichem Klärungsbedarf.

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19.01.2022

Neue Rechtsprechung zur Reichweite des Anspruchs auf vollständige Datenauskunft

Der Anspruch auf Erteilung einer Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO ist seit seiner Einführung häufig genutzt worden. Gerne wird dieser Anspruch auch im arbeitsgerichtlichen Prozess von den Rechtsanwälten der Arbeitnehmer eingesetzt, um bei schlechten Erfolgschancen ein (zusätzliches) Druckmittel zu erhalten.

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Arbeitnehmerhaftung im Home-Office

Aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie ermöglichen immer mehr Arbeitgeber den Arbeitnehmern ihre Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz nachzugehen. Dabei stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn etwas kaputt geht? Leicht kann es ja passieren, dass die arbeitende Person selbst oder ein Familienmitglied im Home-Office Schäden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht.

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