Christoph Schmitz-Schunken Steuerberater, Rechtsanwalt

JUVE Handbuch 2023/2024:
Oft empfohlen für Gesellschaftsrecht; Mandant 2023–2024: „weitsichtig, guter Sparringspartner u. Ratgeber, hohe Kompetenz im Gesellschafts- und Aktienrecht“.

Karriere

Geboren am 05.08.1975

Studium der Rechtswissenschaften in Trier und Madrid

Rechtsanwalt seit 2005

Steuerberater seit 2007

Verleihung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht

zert. Berater Steuerstrafrecht (DAA)

Fachanwaltschaften

  • Steuerrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Köln
    Mitglied des Vorstands
  • International Bar Association (IBA)
    Mitglied
  • Gesellschaftsrechtliche Vereinigung e.V. (VGR)
    Mitglied
  • Wirtschaftsrechtliche Vereinigung e. V. (wistev)
    Mitglied
  • Legus
    Mitglied

Christoph Schmitz-Schunken 

Christoph Schmitz-Schunken
Steuerberater
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expertise
Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Internationales Recht, Wirtschaftsstrafrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

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Sekretariat: Frau Buket Yalcin
Tel: +49 241 94621 – 142
E-Mail: yalcin@dhk-law.com

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20.10.2025

Steuerliche Anreize für grüne Investitionen: Die Empfehlung der EU-Kommission zum Clean Industrial Deal – Chancen und Hinweise für mittelständische Unternehmen

Im Juli 2025 hat die EU-Kommission ihren Mitgliedstaaten eine wegweisende Empfehlung vorgelegt: Steuerliche Anreize sollen künftig gezielt Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie fördern. Kernelement ist der sogenannte „Clean Industrial Deal“, der darauf abzielt, Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Prozesse zu unterstützen – und gleichzeitig europäische Industrie und Mittelstand wettbewerbsfähig und zukunftsstark aufzustellen.

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Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Zweimal Grunderwerbsteuer bei Share Deals? Was der BFH zur Doppelbelastung bei Signing und Closing signalisiert

Bei vielen Share Deals – also dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer grundbesitzenden GmbH – fallen Vertragsschluss (Signing) und tatsächliche Anteilsübertragung (Closing) zeitlich auseinander. Genau in dieser Konstellation drohen aktuell zwei Grunderwerbsteuer-Festsetzungen durch das Finanzamt: einmal für den Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2b GrEStG (bezogen auf die tatsächliche Anteilsverschiebung) und einmal für das Verpflichtungsgeschäft nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (bezogen auf den Vertragsschluss).

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Gesellschaftsrecht
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Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

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