Der Ver­si­che­rer erbringt die Leis­tung nicht.

Auf­grund von teils nicht nach­voll­zieh­ba­ren Prak­ti­ken kommt es zum Rechts­bei­stand.

Bei einem Ver­si­che­rungs­fall sei es, dass Ihnen oder einem Ihrer Ange­hö­ri­gen etwas zustößt, wer­den Sie zu einer Anzei­ge­pflicht ange­hal­ten. Die­se Rege­lung ist nach § 19 VVG fest­ge­legt. Ver­si­che­rer über­prü­fen dabei, ob sich Indi­zi­en fin­den las­sen, dass der Ver­si­cher­te sei­ner Anzei­ge­pflicht nicht nach­ge­gan­gen ist. Fin­den sich der­ar­ti­ge Indi­zi­en, lehnt der Ver­si­che­rer Ihren Antrag ab und löst sich mit­hil­fe einer Anfech­tung, Rück­tritt oder Kün­di­gung von dem Ver­si­che­rungs­ver­trag.

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer, der für bestimm­te exis­ten­ti­el­le Risi­ken sich absi­chern woll­te, steht damit in einer finan­zi­ell schwie­ri­gen Situa­ti­on, die eine anwalt­li­che Sach­ver­halts­auf­klä­rung benö­tigt. Durch eine fach­an­walt­li­che Bera­tung ver­hin­dern Sie uner­war­te­te Kün­di­gun­gen, unzu­läs­si­ge Scha­dens­er­satz­kos­ten oder mut­maß­li­che Täu­schun­gen bei der Antrag­stel­lung.

Als Anwalt für Ver­si­che­rungs­recht wer­den Sie von mir recht­lich kom­pe­tent bera­ten und ver­tre­ten in den Berei­chen

  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
  • Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Was­ser­schä­den
  • Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Feu­er­schä­den
  • Haus­rats­ver­si­che­rung beim Ein­bruchs­fall
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beim Auto­dieb­stahl
  • Unfall­ver­si­che­rung bei Inva­li­di­tät

Tho­mas Oede­ko­ven

Fach­ge­bie­te:
Medi­zin- und Arzt­haf­tungs­recht
Ver­si­che­rungs­recht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis
Sozi­al­recht

Als Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht und Fach­an­walt für Medi­zin­recht ken­ne ich die ein­schlä­gi­gen Argu­men­ta­tio­nen der Ver­si­che­run­gen. In mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung als Ver­si­che­rungs­recht Anwalt habe ich zahl­rei­che Ansprü­che im Ver­si­che­rungs­recht erfolg­reich durch­ge­setzt. Ger­ne unter­stüt­ze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprü­chen. Rufen Sie mich an!

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