Der Versicherer erbringt die Leistung nicht.

Aufgrund von teils nicht nachvollziehbaren Praktiken kommt es zum Rechtsbeistand.

Bei einem Versicherungsfall sei es, dass Ihnen oder einem Ihrer Angehörigen etwas zustößt, werden Sie zu einer Anzeigepflicht angehalten. Diese Regelung ist nach § 19 VVG festgelegt. Versicherer überprüfen dabei, ob sich Indizien finden lassen, dass der Versicherte seiner Anzeigepflicht nicht nachgegangen ist. Finden sich derartige Indizien, lehnt der Versicherer Ihren Antrag ab und löst sich mithilfe einer Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung von dem Versicherungsvertrag.

Der Versicherungsnehmer, der für bestimmte existentielle Risiken sich absichern wollte, steht damit in einer finanziell schwierigen Situation, die eine anwaltliche Sachverhaltsaufklärung benötigt. Durch eine fachanwaltliche Beratung verhindern Sie unerwartete Kündigungen, unzulässige Schadensersatzkosten oder mutmaßliche Täuschungen bei der Antragstellung.

Als Anwalt für Versicherungsrecht werden Sie von mir rechtlich kompetent beraten und vertreten in den Bereichen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gebäudeversicherung bei Wasserschäden
  • Gebäudeversicherung bei Feuerschäden
  • Hausratsversicherung beim Einbruchsfall
  • Vollkaskoversicherung beim Autodiebstahl
  • Unfallversicherung bei Invalidität

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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