Die Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Ihren Antrag ab? Ich helfe Ihnen!

Für mitarbeitende Betriebsinhaber (Selbstständige) nicht unproblematisch.

Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Geltendmachung der Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung darlegen, dass Sie infolge einer Erkrankung Ihren bisherigen Beruf voraussichtlich dauernd nicht mehr ausüben können und Sie darüber hinaus aber auch keine andere Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausüben können.

Der selbstständig tätige Versicherungsnehmer, insbesondere der mitarbeitende Betriebsinhaber, der nicht fremdbestimmt auf Anweisung eines Arbeitgebers arbeitet, sondern grundsätzlich selbst entscheiden kann, was er wann und wie tut, ist erst dann außer Stande, seinen Beruf auszuüben, wenn er auch unter Ausnutzung dieses (Arbeitgeber-) Freiraums keine noch zu bewältigende Betätigungsmöglichkeit in seinem Betrieb hat.

Bloße Verlegenheitsbeschäftigungen und wirtschaftlich unsinnige Maßnahmen oder wesentliche Änderung des Betriebes sind jedoch nicht zumutbar und stehen daher Ihrer Berufsunfähigkeit nicht im Wege.

Thomas Oedekoven

Fachgebiete:
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Versicherungsrecht
Mediation und Cooperative Praxis
Sozialrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht kenne ich die einschlägigen Argumentationen der Versicherungen. In meiner langjährigen Erfahrung als Versicherungsrecht Anwalt habe ich zahlreiche Ansprüche im Versicherungsrecht erfolgreich durchgesetzt. Gerne unterstütze ich Sie als Anwalt bei Ihren Ansprüchen. Rufen Sie mich an!

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