Unterstützung und Beratung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Als erfahrene Wirtschafts- und Steuerstrafanwälte beraten und unterstützen wir Sie als Privatperson, als Unternehmer oder als juristische Person des öffentlichen Rechts – gerne bereits im Vorfeld, um einen Rechtsstreit und Haftungsrisiken zu vermeiden. Unsere Beratungskompetenz auf diesem Gebiet ist breit gefächert und umfasst auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten:

  • Mandatsunterstützung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
  • Vorbeugende strafrechtliche Beratung und Haftungsvermeidung
  • Beratung und Bergleitung von (Tax-) Compliance-Systemen und interne Untersuchungen
  • Individualstrafverteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  • Unterstützung bei einer Selbstanzeige

Seit über 15 Jahren beraten und begleiten wir unsere Mandanten in nahezu allen Bereichen rechtlicher und unternehmerischer Fragestellungen und Lebenslagen. Kompetenz, Zuverlässigkeit und Vertrauen sind dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen.

Detaillierte Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie unter www.steuerstrafrecht.pro/steuerstrafrecht .

Beitrag veröffentlicht am
9. November 2017

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

© Delmaine Donson, istock.com
Insolvenzrecht, Insolvenzrecht
05.10.2026

Galeria-Insolvenz 2026: Bekommen die Beschäftigten Insolvenzgeld?

Am 2. Oktober 2026 hat die GALERIA S.à r.l. & Co. KG beim Amtsgericht Düsseldorf erneut beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Dr. Frank Kebekus wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist bereits der vierte Insolvenzantrag seit 2020. Für die rund 12.000 Beschäftigten stellt sich vor allem eine Frage: Zahlt die Bundesagentur für Arbeit dieses Mal Insolvenzgeld?

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Sozialrecht
23.09.2026

Aktuelle Rechtsprechung zum off-label-use: LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 18.11.2025 – L 11 KR 1058/24

Wenn eine schwere oder lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und etablierte Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Kostenübernahme für eine neue Therapie zur existenziellen Frage werden. Das zeigt auch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Ein Patient mit einem seltenen Sarkom beantragte die Übernahme einer Behandlung. Die Krankenkasse lehnte ab. Auch vor dem Sozialgericht blieb der Antrag zunächst ohne Erfolg.

Beitrag lesen