Unterstützung und Beratung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Als erfahrene Wirtschafts- und Steuerstrafanwälte beraten und unterstützen wir Sie als Privatperson, als Unternehmer oder als juristische Person des öffentlichen Rechts – gerne bereits im Vorfeld, um einen Rechtsstreit und Haftungsrisiken zu vermeiden. Unsere Beratungskompetenz auf diesem Gebiet ist breit gefächert und umfasst auch Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten:

  • Mandatsunterstützung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte
  • Vorbeugende strafrechtliche Beratung und Haftungsvermeidung
  • Beratung und Bergleitung von (Tax-) Compliance-Systemen und interne Untersuchungen
  • Individualstrafverteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  • Unterstützung bei einer Selbstanzeige

Seit über 15 Jahren beraten und begleiten wir unsere Mandanten in nahezu allen Bereichen rechtlicher und unternehmerischer Fragestellungen und Lebenslagen. Kompetenz, Zuverlässigkeit und Vertrauen sind dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Ihnen.

Detaillierte Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie unter www.steuerstrafrecht.pro/steuerstrafrecht .

Beitrag veröffentlicht am
9. November 2017

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Gewährleistungsrecht
28.05.2026

Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht: BGH stärkt erneut die Käuferposition – Was Händler jetzt wissen müssen

Am 6. Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof in zwei Parallelverfahren (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23) seine bisherige Linie zur sogenannten Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf bestätigt und weiter geschärft. Für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, enthält diese Entscheidung eine klare Botschaft: Die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greift früher und weiter, als es manche Instanzgerichte bisher angenommen

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
19.05.2026

Fiktive Abrechnung: Ein späterer Zweitschaden mindert Ihren Schadensersatz nicht

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Fahrzeug wird beschädigt, etwa durch einen Parkplatzrempler. Sie lassen ein Gutachten erstellen und entscheiden sich, den Schaden „fiktiv" abzurechnen, also nicht reparieren zu lassen, sondern sich den rechnerischen Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Bevor Sie irgendetwas weiter veranlassen, wird Ihr ohnehin schon beschädigtes Auto in einen weiteren Unfall verwickelt. Darf der Erstschädiger oder dessen Versicherung nun behaupten, Ihr Anspruch aus dem ersten Schaden sei geringer geworden, weil Sie ja für den zweiten Schaden ebenfalls Geld erhalten haben? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese praxisrelevante Frage in seinem Urteil vom 31.03.2026 (VI ZR 100/25) klar beantwortet und zwar zugunsten der Geschädigten.

Beitrag lesen
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung. Die zukünftig tätige Unternehmung, auf die der Geschäftsbetrieb übertragen werden soll, möchte so schnell wie möglich tätig sein können und dies nach Möglichkeit mit den Mitarbeitern, die sie dafür für erforderlich hält. Das müssen und werden im Zweifel nicht alle Mitarbeiter sein.

Beitrag lesen