Rechtsaktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
Gesellschaftsrecht
BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Minderheitsgesellschafter sind dem Mehrheitsgesellschaft nicht schutzlos ausgeliefert. Ausgehend von der Idee, dass ein Gesellschafter nicht „Richter in eigener Sache“ sein soll, normiert das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG oder § 136 Abs.1 AktG bereits gesetzliche Fälle von Stimmverboten in Gesellschafterversammlungen von Kapitalgesellschaften. Bei der Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Gesellschafter oder Aktionäre sind diese auch dann nicht stimmberechtigt (§ 47 Abs. 4 GmbHG, § 136 Abs.1 Satz 1 AktG), wenn es sich um einen beherrschenden Gesellschafter handelt.
Christoph Schmitz-Schunken
Erbrecht
Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger.
Dr. Jörg Wernery
Gesellschaftsrecht und Erbrecht
Nachfolgeplanung für Unternehmer – nicht nur ein (erb-)rechtliches Thema
Fällt ein vom künftigen Erblasser geführtes Unternehmen in sein Vermögen, geht es immer auch darum, ob und wie das Unternehmen des Erblassers nach seinem Tod erfolgreich weitergeführt werden kann.
Dr. Jörg Wernery
Kapitalgesellschaft
Geschäftsführer: Haftung & Entlastungsbeschluss
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Christoph Schmitz-Schunken
Erbrecht
Der Erbfall ist eingetreten – Wie geht es weiter?
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.
Dr. Jörg Wernery