Kosten eines Rechtsstreits in Belgien

Das belgische Recht kennt, anders als das deutsche Recht, weder ein Gerichtskostengesetz noch ein Gesetz zur Rechtsanwaltsvergütung.

In aller Regel vereinbaren die Anwälte ein Stundenhonorar oder ein an dem Streitwert ausgerichtetes pauschales Honorar in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes, abhängig von der Höhe des Streitwertes. Daneben besteht auch in begrenztem Maße die Möglichkeit, zusätzlich ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Häufig werden bei komplexen Rechtsstreitigkeit mit hohen Streitwerten auch Mischformen vereinbart. Jedenfalls aber führt die Beauftragung eines Anwaltes mit der Prozessführung nicht dazu, dass zwingend eine an dem Streitwert ausgerichtete Verfahrens- oder Terminsgebühr entsteht. Infolgedessen ist das Risiko eines Rechtsstreits auf der Kostenseite für den eigenen Anwalt überschaubar, da im Zweifel über ein Stundenhonorar abzubilden.

Seit 2008 gibt es die so genannte Prozesskostenvergütung. Während vor 2008 die Parteien ihre Anwaltskosten jeweils selbst zu tragen hatten, kann nunmehr die obsiegende Partei von der unterlegenen Partei die Erstattung der Prozesskosten verlangen. Da es jedoch kein dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergleichbares Gesetz in Belgien gibt, erfolgt der Ersatz der Prozesskosten anhand einer der Höhe nach im Ermessen des Richters stehenden pauschalen Vergütung. Diese orientiert sich am Streitwert und ist Gegenstand einer Empfehlung durch ein Königliches Dekret. In aller Regel wird die Basis-Prozesskostenvergütung gemäß dem Dekret von den Anwälten in den Anträgen gefordert und von dem Richter festgesetzt. In außergewöhnlichen, sehr komplexen und arbeitsintensiven Fällen kann die Maximal-Vergütung zugesprochen werden, wenn dies gefordert und hierzu schriftsätzlich vorgetragen wird. Bei sehr einfachen Fällen, z.B. Einzug unbestrittener Forderungen, kann auch nach unten in Richtung der Basis-Prozesskostenvergütung festgesetzt werden.

Nachstehende Tabelle weist links den Streitwert, in zweiter Spalte die Basisvergütung, in dritter Spalte die Minimal-Vergütung, rechts die Maximalvergütung aus. Auf diese Weise können Sie sich einen Überblick über mögliche Prozessrisiken in Belgien verschaffen, wobei sich Ihr Risiko aus der möglichen Prozesskostenvergütung der Gegenseite und den von Ihnen aufzuwenden Anwaltskosten zusammensetzt.

Hinzu kommen die Zustellungskosten für die Klage. In Belgien gibt es keine Gerichtskosten. Die Zustellung einer Klage erfolgt im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher. Die Höhe der Kosten der Zustellung richtet sich nach der Anzahl der Blattseiten. Daher werden Klagen in Belgien in aller Regel recht kurz geführt und die ausführliche Darlegung des Anspruchs erfolgt in späteren Schriftsätzen. In aller Regel kann man mit Kosten des Gerichtsvollziehers i.H.v. 300–500 € rechnen. Hinzu kommen im Einzelfall noch Übersetzungskosten, falls die Sprache in dem Landesteil, in dem die Klage zuzustellen ist, von der Amtssprache des Gerichts abweicht (z.B. Klage in Lüttich (Amtssprache Französisch) mit Zustellung nach Antwerpen (Amtssprache Niederländisch)).

Montant du litige

< 250 €

250 – 750 €

750 – 2.500 €

2.500 – 5000 €

5.000 – 10.000 €

10.000 – 20.000 €

20.000 – 40.000 €

40.000 – 60.000 €

60.000 – 100.000 €

100.000 – 250.000 €

250.000 – 500.000 €

500.000 – 1.000.000 €

> 1.000.000 €

Indemnité de base

165 €

220 €

440 €

715 €

990 €

1.210 €

2.200 €

2.750 €

3.300 €

5.500 €

7.700 €

11.000 €

16.500 €

Indemnité minimale

82,50 €

137,50 €

220 €

412,50 €

550 €

687,50 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

Indemnité maximale

330 €

550 €

1.100 €

1.650 €

2.200 €

2.750 €

4.400 €

5.500 €

6.600 €

11.000 €

15.400 €

22.000 €

33.000 €

Beitrag veröffentlicht am
8. Oktober 2014

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

Beitrag lesen
Gewährleistungsrecht
28.05.2026

Beweislastumkehr im Gewährleistungsrecht: BGH stärkt erneut die Käuferposition – Was Händler jetzt wissen müssen

Am 6. Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof in zwei Parallelverfahren (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23) seine bisherige Linie zur sogenannten Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf bestätigt und weiter geschärft. Für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, enthält diese Entscheidung eine klare Botschaft: Die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greift früher und weiter, als es manche Instanzgerichte bisher angenommen

Beitrag lesen
Verkehrsrecht
19.05.2026

Fiktive Abrechnung: Ein späterer Zweitschaden mindert Ihren Schadensersatz nicht

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Fahrzeug wird beschädigt, etwa durch einen Parkplatzrempler. Sie lassen ein Gutachten erstellen und entscheiden sich, den Schaden „fiktiv" abzurechnen, also nicht reparieren zu lassen, sondern sich den rechnerischen Schadenbetrag auszahlen zu lassen. Bevor Sie irgendetwas weiter veranlassen, wird Ihr ohnehin schon beschädigtes Auto in einen weiteren Unfall verwickelt. Darf der Erstschädiger oder dessen Versicherung nun behaupten, Ihr Anspruch aus dem ersten Schaden sei geringer geworden, weil Sie ja für den zweiten Schaden ebenfalls Geld erhalten haben? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese praxisrelevante Frage in seinem Urteil vom 31.03.2026 (VI ZR 100/25) klar beantwortet und zwar zugunsten der Geschädigten.

Beitrag lesen