Kosten eines Rechtsstreits in Belgien

Das belgische Recht kennt, anders als das deutsche Recht, weder ein Gerichtskostengesetz noch ein Gesetz zur Rechtsanwaltsvergütung.

In aller Regel vereinbaren die Anwälte ein Stundenhonorar oder ein an dem Streitwert ausgerichtetes pauschales Honorar in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes, abhängig von der Höhe des Streitwertes. Daneben besteht auch in begrenztem Maße die Möglichkeit, zusätzlich ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Häufig werden bei komplexen Rechtsstreitigkeit mit hohen Streitwerten auch Mischformen vereinbart. Jedenfalls aber führt die Beauftragung eines Anwaltes mit der Prozessführung nicht dazu, dass zwingend eine an dem Streitwert ausgerichtete Verfahrens- oder Terminsgebühr entsteht. Infolgedessen ist das Risiko eines Rechtsstreits auf der Kostenseite für den eigenen Anwalt überschaubar, da im Zweifel über ein Stundenhonorar abzubilden.

Seit 2008 gibt es die so genannte Prozesskostenvergütung. Während vor 2008 die Parteien ihre Anwaltskosten jeweils selbst zu tragen hatten, kann nunmehr die obsiegende Partei von der unterlegenen Partei die Erstattung der Prozesskosten verlangen. Da es jedoch kein dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergleichbares Gesetz in Belgien gibt, erfolgt der Ersatz der Prozesskosten anhand einer der Höhe nach im Ermessen des Richters stehenden pauschalen Vergütung. Diese orientiert sich am Streitwert und ist Gegenstand einer Empfehlung durch ein Königliches Dekret. In aller Regel wird die Basis-Prozesskostenvergütung gemäß dem Dekret von den Anwälten in den Anträgen gefordert und von dem Richter festgesetzt. In außergewöhnlichen, sehr komplexen und arbeitsintensiven Fällen kann die Maximal-Vergütung zugesprochen werden, wenn dies gefordert und hierzu schriftsätzlich vorgetragen wird. Bei sehr einfachen Fällen, z.B. Einzug unbestrittener Forderungen, kann auch nach unten in Richtung der Basis-Prozesskostenvergütung festgesetzt werden.

Nachstehende Tabelle weist links den Streitwert, in zweiter Spalte die Basisvergütung, in dritter Spalte die Minimal-Vergütung, rechts die Maximalvergütung aus. Auf diese Weise können Sie sich einen Überblick über mögliche Prozessrisiken in Belgien verschaffen, wobei sich Ihr Risiko aus der möglichen Prozesskostenvergütung der Gegenseite und den von Ihnen aufzuwenden Anwaltskosten zusammensetzt.

Hinzu kommen die Zustellungskosten für die Klage. In Belgien gibt es keine Gerichtskosten. Die Zustellung einer Klage erfolgt im Parteibetrieb durch Gerichtsvollzieher. Die Höhe der Kosten der Zustellung richtet sich nach der Anzahl der Blattseiten. Daher werden Klagen in Belgien in aller Regel recht kurz geführt und die ausführliche Darlegung des Anspruchs erfolgt in späteren Schriftsätzen. In aller Regel kann man mit Kosten des Gerichtsvollziehers i.H.v. 300–500 € rechnen. Hinzu kommen im Einzelfall noch Übersetzungskosten, falls die Sprache in dem Landesteil, in dem die Klage zuzustellen ist, von der Amtssprache des Gerichts abweicht (z.B. Klage in Lüttich (Amtssprache Französisch) mit Zustellung nach Antwerpen (Amtssprache Niederländisch)).

Montant du litige

< 250 €

250 – 750 €

750 – 2.500 €

2.500 – 5000 €

5.000 – 10.000 €

10.000 – 20.000 €

20.000 – 40.000 €

40.000 – 60.000 €

60.000 – 100.000 €

100.000 – 250.000 €

250.000 – 500.000 €

500.000 – 1.000.000 €

> 1.000.000 €

Indemnité de base

165 €

220 €

440 €

715 €

990 €

1.210 €

2.200 €

2.750 €

3.300 €

5.500 €

7.700 €

11.000 €

16.500 €

Indemnité minimale

82,50 €

137,50 €

220 €

412,50 €

550 €

687,50 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

1.100 €

Indemnité maximale

330 €

550 €

1.100 €

1.650 €

2.200 €

2.750 €

4.400 €

5.500 €

6.600 €

11.000 €

15.400 €

22.000 €

33.000 €

Beitrag veröffentlicht am
8. Oktober 2014

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