Erleichterung der Unternehmenssanierung

Seit 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten.

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfes ist es, die Unternehmenssanierung dadurch zu erleichtern, dass

  • den Gläubigern ein stärkerer Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters gegeben wird;
  • das Insolvenzplanverfahren gestrafft wird;
  • die Möglichkeit einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen, vereinfacht wird.

Das Ergebnis einer Befragung von Unternehmensinsolvenzverwaltern ist, dass Im Jahre 2009 66 % der Insolvenzanträge zu spät gestellt worden sind (Bitter/Röder, ZInsO 2009, 1283, 1287). Das deutsche Insolvenzrecht steht in einer Konkurenz der europäischen Rechtsordnungen. Vor dem Hintergrund dieser Aspekte war und ist es erforderlich, die Insolvenzordnung „attraktiver“ zu machen und damit insbesondere auch die Hemmnis zu nehmen, den Insolvenzantrag zu stellen.

Je länger in einer Krise mit dem Insolvenzantrag gewartet wird, desto geringer wird der verbleibende Handlungsspielraum. Die in dieser Situation bestehende Motivation „die Hoffnung stirbt zuletzt“ ist dabei kontraproduktiv.

Die Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zeigen, dass von den Möglichkeiten, die diese vorbenannte Gesetzesänderung seit dem Frühjahr 2012 bietet, Gebrauch gemacht wird. Anwendungsprobleme mit der neuen gesetzlichen Regelung gibt es noch zu der Frage, ob und wie ein eigenverwaltender Schuldner im Eröffnungsverfahren Masseverbindlichkeiten begründen darf. Hierzu existieren derzeit in der Praxis widersprüchliche Entscheidungen (z. B. AG Köln ZInsO 2012, 790; AG Hamburg ZIP 2012, 787). Es bleibt diesbezüglich abzuwarten, welche herrschende Meinung sich herausbilden wird.

Beitrag veröffentlicht am
28. Juni 2012

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann
Alle Beiträge von Carsten Lange

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

© Delmaine Donson, istock.com
Insolvenzrecht, Insolvenzrecht
05.10.2026

Galeria-Insolvenz 2026: Bekommen die Beschäftigten Insolvenzgeld?

Am 2. Oktober 2026 hat die GALERIA S.à r.l. & Co. KG beim Amtsgericht Düsseldorf erneut beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Dr. Frank Kebekus wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es ist bereits der vierte Insolvenzantrag seit 2020. Für die rund 12.000 Beschäftigten stellt sich vor allem eine Frage: Zahlt die Bundesagentur für Arbeit dieses Mal Insolvenzgeld?

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Sozialrecht
23.09.2026

Aktuelle Rechtsprechung zum off-label-use: LSG Baden-Württemberg (11. Senat), Urteil vom 18.11.2025 – L 11 KR 1058/24

Wenn eine schwere oder lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt und etablierte Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Kostenübernahme für eine neue Therapie zur existenziellen Frage werden. Das zeigt auch eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg: Ein Patient mit einem seltenen Sarkom beantragte die Übernahme einer Behandlung. Die Krankenkasse lehnte ab. Auch vor dem Sozialgericht blieb der Antrag zunächst ohne Erfolg.

Beitrag lesen