Corona-Virus: Rückzahlung von Vereinsbeiträgen

Die aktuellen Schließungen von Vereinsanlagen aufgrund der Corona-Krise führen dazu, dass Vereine mit Forderungen ihrer Mitglieder nach  Rückzahlung von Vereinsbeiträgen  konfrontiert werden.

Die Forderung der Mitglieder, die Vereine sollen die meist für das gesamte Beitragsjahr im Voraus entrichteten Beiträge anteilig für die Zeit zurückzahlen, in der die Vereinseinrichtungen nicht genutzt werden dürfen. Hintergrund sind die behördlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19. Für die Vereine könnte eine umfangreiche Beitragsrückforderung jedoch existenzbedrohend sein.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Erstattung von Vereinsbeiträgen besteht, erscheint  rechtlich zweifelhaft , denn der Vereinsbeitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung. Die Rechte des Mitglieds im Verein erschöpfen sich auch keineswegs in den Wertrechten, wie der Nutzung der Vereinseinrichtungen und insbesondere des Vereinsgeländes. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden überwiegend die laufenden Kosten eines Vereins gedeckt. Zudem ist der Beitrag oft knapp kalkuliert und dient für ganzjährig anfallende Kosten wie etwa Verbandsabgaben und der Zweck einer Vereinsmitgliedschaft liegt nun mal in der längerfristigen Verpflichtung. Die Mitgliedschaft wird auch durch Organschaftsrechte geprägt, die unabhängig von der Möglichkeit zur Nutzung von Vereinseinrichtungen bestehen. Anderes mag gelten, soweit ein Verein außerhalb des Mitgliedschaftsverhältnisses Leistungen gegen Entgelt (Zeit- oder Kursmitgliedschaften) versprochen hat, die er aufgrund der Corona-Krise jetzt nicht mehr erbringen kann.

Wenn also Mitglieder aufgrund der aktuellen behördlichen Maßnahmen gegen das Corona-Virus ihre Vereinsbeiträge anteilig zurückfordern, sollten die Vereine zunächst die satzungs- und beitragsrechtlichen Grundlagen vor dem Hintergrund des Vereinszwecks prüfen, bevor sie Entscheidungen über eine mögliche Rückerstattung von Beiträgen treffen.

Beitrag veröffentlicht am
20. März 2020

Diesen Beitrag teilen

Diese Fachbeiträge könnten Sie auch interessieren:

Insolvenzrecht
03.08.2026

Die Restschuldbefreiung ist löchrig

Denn Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung der Insolvenzordnung.

Beitrag lesen
Urheberrecht
24.07.2026

Urhebernennung bei Preisverleihungen und Nominierungen: Was Unternehmen aus dem Fall „Kaulitz & Kaulitz" lernen können

Ein aktueller Rechtsstreit rund um den Deutschen Fernsehpreis 2025 zeigt eindrücklich: Wer öffentlich über kreative Werke kommuniziert und dabei einzelne Urheber namentlich hervorhebt, muss sorgfältig prüfen, ob weitere Miturheber übergangen werden. Denn das kann eine Verletzung des sogenannten Urheberbenennungsrechts darstellen, mit spürbaren rechtlichen Konsequenzen. Konkret ging es um die zweite Staffel einer erfolgreichen Netflix-Serie, an der drei Regisseure mitgewirkt hatten. Im Nominierungstext des Fernsehpreises wurden jedoch nur zwei von ihnen namentlich genannt und als „Regie-Duo" dargestellt, einschließlich Porträtfotos. Der dritte Regisseur fehlte vollständig. Dieser wehrte sich gerichtlich und bekam sowohl vor dem Landgericht Köln als auch vor dem OLG Köln Recht.

Beitrag lesen
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen