Anwalt Familienrecht

Unsere Spezialisten auf dem Gebiet des Familienrechtes bieten Ihnen eine partnerschaftliche Beratung. Wir vertreten Sie konfliktlösend bzw. konfliktvermeidend, um Ihre Zukunft verlässlich und kalkulierbar zu gestalten. Dabei nehmen wir Ihr Anliegen und Ihre persönlichen Vorstellungen ernst und sind darum bemüht, diese im Wege einer kooperativen Praxis zu erreichen.

Ansprechpartner

Dr. Christoph Jacobi

Fachgebiete:
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Steuerrecht
Familienrecht
Erbrecht
Mediation und Cooperative Praxis

Uta Rodler

Fachgebiete:
Familienrecht
Mediation

Uns ist dabei bewusst, dass Personen mit familienrechtlichen Problemen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, rentenrechtlicher Ausgleich (Versorgungsausgleich), Auflösung des Güterstandes, Regelung weiterer vermögensrechtlicher Positionen zwischen Eheleuten) in der Regel keinen Scheidungskrieg gegen Ihren ehemaligen Partner führen wollen, sondern nach Möglichkeit eine wirtschaftlich vertretbare Lösung durch eine Einigung außerhalb des Familiengerichtes anstreben.

Wir vertreten Sie jedoch auch in gerichtlichen Verfahren, wenn außergerichtliche Methoden der Konfliktlösung nicht zu einer Einigung geführt haben.

Auswirkungen auf das Steuerrecht

Sowohl bei der außergerichtlichen Konfliktlösung als auch bei gerichtlichen Verfahren liegt unsere besondere Expertise bei den steuerrechtlichen Konsequenzen der familienrechtlichen Vereinbarungen. Deshalb beraten wir entsprechend gestalterisch bereits beim Abschluss von Verträgen zwischen Eheleuten, um steuerlich nachteilige Auswirkungen zu vermeiden und Optimierungen zu erreichen. Die Bandbreite der steuerlichen Betrachtung betrifft dabei alle Steuerarten. Dies fängt bei Fragen der Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen zwischen Eheleuten an bis hin zu den Konsequenzen der Einbeziehung von Betriebsvermögen in Ehe-Vereinbarungen. Damit geht es nicht zuletzt um Fragen, wann und unter welchen Voraussetzungen Zahlungen zwischen Eheleuten einerseits als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können und auf Seiten des Zahlungsempfängers gegebenenfalls eine Steuerpflicht bezüglich der Einnahmen besteht. Es ist für uns dabei selbstverständlich, dass wir auch mit den Steuerberatern unserer Mandanten eng zusammenarbeiten.

Internationale Beratung

Unsere besondere Expertise liegt weiter bei den familienrechtlichen Mandate mit Auslandsbezug. Internationale Mandate gewinnen gerade in unserer Grenzregion um Aachen immer mehr an Bedeutung. Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, im Ausland leb(t)en, Vermögen im Ausland belegen ist, Kinder im Ausland leben oder gar ins Ausland entführt werden. Wir prüfen, ob Verfahren im In- oder Ausland zu führen sind, welches Recht anwendbar ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Mit unserer vielfältigen und langjährigen Erfahrungen bearbeiten wir Mandate auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Niederländisch.

Scheidung

Da eine Ehe (in Deutschland) nur durch einen Richter geschieden werden kann und nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen kann, vertreten wir unsere Mandanten in Ehescheidungsverfahren. Dabei gilt unsere Bemühung einer konfliktlösenden Vorgehensweise. Wann immer möglich und vom Mandanten gewünscht, regeln wir die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen einer Scheidung schon vor der Beantragung des gerichtlichen Verfahrens. In der Praxis geschieht dies so, dass noch vor der Stellung eines Scheidungsantrages mit Mitteln der außergerichtlichen Konfliktlösung (Anwaltsverhandlungen, Mediation, kooperative Praxis) eine so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung ausverhandelt wird. In dieser ist geregelt, in welcher Höhe und für welche Zeiträume Kindes- oder Ehegattenunterhalt zu zahlen ist. Auch kann geregelt werden, wie der Güterstand abgewickelt wird, z.B. ob Zugewinnausgleich zu zahlen ist. Nach ausländischem Güterrecht müssen regelmäßig die gemeinsamen Vermögenswerte auseinandergesetzt werden. Es stellt sich die Frage, wie der rentenrechtliche, finanzielle und steuerrechtliche Ausgleich durch das Familiengericht bei der Scheidung durchgeführt werden soll.

Lebenspartnerschaft und Lebensgemeinschaft

Für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bieten Verträge eine wirksame Möglichkeit, um Vermögen und Unterhaltsfragen für die Zukunft zu regeln. Aber auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften bietet sich eine vertragliche Regelung an, da das Gesetz in der Regel Ansprüche wegen Unterhalt, Vermögensausgleich und Hausrat nicht sichert. Auch für künftige Eheleute sind Verträge sinnvoll, da sie Streitigkeiten im Trennungsfall sowie

Sorgerecht und Unterhalt

Bei einer Scheidung kommt es nicht automatisch zu einer Entscheidung über die elterliche Sorge über die Kinder. Es bleibt vielmehr zunächst bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Wir beraten und unterstützen bei allen Fragen, die das elterliche Sorgerecht und die Gestaltung der Betreuung der Kinder nach einer Trennung betreffen.

Die Regelung von Unterhaltsansprüchen hat sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsempfänger häufig eine existenzielle Bedeutung. Wir kümmern uns um die richtige Berechnung der Ansprüche auf Partner-, Eltern- oder Kindesunterhalt. Soweit ausländisches Unterhaltsrecht gilt, berechnen wir die Unterhaltsansprüche entweder selbst oder über Kooperationspartner im Ausland.

Unsere Expertise

Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Auseinandersetzung des Hausrates und des gemeinsamen Vermögens. Wir klären die korrekte Berechnung des Zugewinnausgleichs bzw. die korrekte Auseinandersetzung eines ausländischen Güterstandes, begleiten die Auseinandersetzung gemeinsamer Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien, Arztpraxen oder Praxen von Freiberuflern. Hierbei kommt uns unsere besondere steuerliche Expertise zugute, da wir Ihnen die erforderliche Unterstützung auch in steuerlicher Hinsicht aus einer Hand anbieten können. Aber auch wenn letztlich “nur” Schulden aus der Ehe geblieben sind, setzen wir uns im Interesse unserer Mandanten für eine vernünftige Verteilung der Lasten ein. Falls nötig nehmen wir auch Kontakt zu den Gläubigern auf, um Zahlungserleichterungen zu bewirken.

Direkt in Kontakt treten

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