Rechtsaktuelles

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Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Expertise

Verträge in Personengesellschaften - BGH schafft Klarheit

Mit seinem Urteil vom 21. Oktober 2014, Az. II ZR 84/13, hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass dem bereits durch das Reichsgericht entwickelten Bestimmtheitsgrundsatz, welcher zur Bestimmung der Wirksamkeit einer Mehrheitsklausel in einem Gesellschaftsvertrag herangezogen werden sollte, keine formelle Legitimation mehr für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Mehrheitsentscheidung zukommt. Der Grundsatz soll noch nicht einmal mehr als Auslegungsregel eine Rolle spielen.

Christoph Schmitz-Schunken

04.06.2015
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand beim internationalen Kaufvertrag

1. Gegenstand der Darstellung Aufgrund der Globalisierung, der fortschreitenden digitalen […]

03.06.2015
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Steuer-CD – strafbefreiende Selbstanzeige unwirksam

Seit dem spektakulären Steuerprozess gegen den ehemaligen Präsidenten des FC […]

Christoph Schmitz-Schunken

26.05.2015
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Die KGaA als Rechtsform – Vorteile gegenüber der AG

Wenn es darum geht, für das eigene Unternehmen die passende […]

Christoph Schmitz-Schunken

11.05.2015
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Als Arzt in der Insolvenz mit freigegebener Praxis

Mit der Freigabe des Geschäftsbetriebes an den Schuldner in der Insolvenz kann der Insolvenzschuldner wieder eigenverantwortlich und selbstständig seinen Geschäftsbetrieb – trotz bestehenden Insolvenzverfahrens – fortführen. Wie in dem Standpunkt vom 16.03.2015 bereits erläutert, gibt es nur eine Verbindung zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner bezogen auf diese selbstständige Tätigkeit: Die Insolvenzmasse erhält nach § 295 Abs. 2 InsO den pfändungsfreien Anteil des hypothetischen Einkommens, das der Insolvenzschuldner im Falle einer Ausübung einer abhängigen Beschäftigung erzielen würde.

Carsten Lange

04.05.2015
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