Rechtsaktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen aus dem juristischen Umfeld sowie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Ob rechtliche Änderungen oder interne Ereignisse – hier bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.
BU-Versicherung bei selbstständigen Handwerkern oder Freiberuflern
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Fall der Krankheit und der daraus resultie-renden dauernden Berufsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung bieten. Für Selbstständige gelten allerdings einige Besonderheiten, die dazu führen, dass BU-Versicherungen allzu häufig nicht einhalten, was bei Vertragsschluss vollmundig versprochen wurde.
Thomas Oedekoven
Geheimnisschutzgesetz – Fortsetzung
Wir setzen unsere Informationsreihe zu den Änderungen, die sich nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz im Vergleich zur alten Rechtslage ergeben, fort. Heute gehen wir der Frage nach, ob ein Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, sein dort erworbenes Erfahrungswissen bei seinem neuen Arbeitgeber einbringen kann.
Sprechen Sie nicht mit einem Notar — es sei denn, er ist der Ihre!
Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des OLG Celle ist es zulässig, einen dem Notar telefonisch mitgeteilten Änderungswunsch einer Urkunde als kostenpflichtigen Auftrag zur Erstellung einer geänderten Urkunde zu verstehen. Daraus folgt wiederum die Möglichkeit, diesen Auftrag auch abzurechnen.
Christoph Schmitz-Schunken
“Aksel” der Filmtipp und die Erinnerungsfalle “Alles ist nur schlecht gewesen”
Aksel Lund Svindal ist einer der erfolgreichsten Skiläufer. Er wurde zweimal Olympiasieger und fünfmal Weltmeister. Im November 2007 stürzte er auf der Abfahrt in Beaver Creak schwer und erlitt erhebliche Verletzungen. Ein Jahr später gewann er dort und es gelang ihm damit ein eindrucksvolles Comeback.
Carsten Lange
Anstellungsgenehmigung im MVZ
Am 04.05.2016 hat das Bundessozialgericht (BSG) anlässlich eines Falles, in welchem »eigentlichen« lediglich über die weitere Nachbesetzung einer »1/4‑Stelle« in einem MVZ zu entscheiden war, in den Entscheidungsgründen des Urteiles festgehalten, dass eine Arztstelle in einem MVZ erst nach 3‑jähriger Tätigkeit des zunächst angestellten Arztes im MVZ nachbesetzt werden könne.
Thomas Oedekoven