Anwalt IT-Vertragsrecht Aachen
Ob Individualsoftware, Standardsoftware, SaaS/Cloud oder hybride Modelle: Das IT-Vertragsrecht verlangt passgenaue Regelungen zu Leistungsinhalt, Vergütung, Gewährleistung, Service Levels (SLA), Verfügbarkeit, Abnahme, Mitwirkungspflichten, Datenschutz, IP/Nutzungsrechten und Kündigung. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Lizenzverträge, Cloud-/SaaS-Verträge, Projekt- und Wartungsverträge sowie AGB, und begleiten bei Eskalationen bis hin zur Streitbeilegung. Gewährleistungsbestimmungen sind in IT-Verträgen besonders bedeutsam; außerdem lässt sich die Haftung über AGB nur in engen Grenzen wirksam begrenzen, sodass sich wesentliche Projektrisiken häufig nur über sorgfältige Individualverträge steuern lassen. Eine rechtlich wie operativ klare Vertragsarchitektur senkt Fehler- und Ausfallrisiken in IT-Projekten erheblich.
Umfassende Beratungsleistung
Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratungsleistungen bei allen IT-rechtlichen Fragen, angefangen bei einer adäquaten Vertragsgestaltung von IT- und Outsourcing Projekten über Softwareurheberrecht und E‑Commerce bis hin zu außergerichtlichen und gerichtlichen Lizenzstreitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden folgende Themenbereiche:
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Hard- und Softwarebeschaffung
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App-Erstellungs- und App-Nutzungsverträge
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Online-Vertriebskonzepte
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Online-Marketing
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IT-Vergaberecht, insbesondere EVB-IT
Unser auf das IT-Recht spezialisiertes Team vereint langjährige Branchenerfahrung mit hohem Technologieverständnis und einem Gespür für die Softwarelösungen und digitalen Medien von morgen. Wir sind davon überzeugt, dass Sie von diesem Know-how profitieren werden.
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