Anwalt Gewerblicher Rechtsschutz Aachen
Gewerblicher Rechtsschutz bündelt die zentralen Schutzinstrumente für Ideen, Zeichen und Marktauftritte: Marken, Designs/Geschmacksmuster, Patente sowie das Wettbewerbsrecht (UWG). Ziel ist es, kreative Leistungen, technische Innovationen und fairen Wettbewerb zu sichern – und Rechtsverletzungen effizient abzuwehren. Für Unternehmen bedeutet das: rechtssicher entwickeln, kennzeichnen, vermarkten und sich gegen Nachahmung oder unlautere Praktiken verteidigen.
Unsere Schwerpunkte
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Ihre Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz in Aachen
Leistungen unserer Anwälte für Gewerblicher Rechtsschutz im Überblick
Umfassende Beratung bis hin zur Verteidigung
Wir beraten unsere Mandanten umfassend, angefangen von der Auswahl des Schutzrechts, über umfangreiche Recherchen zu Voreintragungen, bis hin zur Verteidigung und Schutzrechtsdurchsetzung nach erfolgter Eintragung. Markenanmeldungen für deutsche Marken beim DPMA, EU-Gemeinschaftsmarken beim EUIPO und internationale Registrierungen beim WIPO führen wir selbst durch.
Durchsetzung von Kennzeichenrechten und Internet-Domains
Die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen übernehmen wir ebenso versiert wie die Beratung bei der Durchsetzung von Kennzeichenrechten und Internet-Domains. Weitere Schwerpunkte bilden das Urheberrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht (UWG) sowie die Gestaltung von Lizenzverträgen.
Informieren Sie sich bei unserem erfahrenen Team, ob und wie Sie Ihre Rechte schützen oder durchsetzen können.
Designschutz
Designschutz (eingetragenes Design/Geschmacksmuster) sichert die äußere Gestaltung eines Produkts gegen Nachahmung. Der Schutz entsteht durch Eintragung und betrifft die visuelle Erscheinungsform, nicht die technische Funktion. Das Gebrauchsmuster („kleines Patent“) schützt technische Erfindungen ohne materielle Vorprüfung; es entsteht schneller, gilt typischerweise bis zu zehn Jahre und eignet sich als taktische Ergänzung oder Vorstufe zur Patentanmeldung. Wir klären, ob Design- oder Gebrauchsmusterschutz in Ihrem Fall sinnvoll ist, begleiten die Anmeldung (inkl. Abbildungen, Erzeugnisangaben), überwachen den Bestand und setzen Ihre Rechte gegen Nachahmungen durch – effektiv und wirtschaftlich abgestimmt.
Markenrecht
Das Markenrecht schützt Kennzeichen (z. B. Wort-, Bild-, Wort-/Bildmarken) für bestimmte Waren/Dienstleistungen. Der Inhaber erlangt ein ausschließendes Benutzungsrecht und kann gegen identische oder verwechslungsfähige Zeichen vorgehen. Praktisch wichtig: Vor der Anmeldung sollte eine sorgfältige Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche erfolgen, da die Ämter nur „absolute“ Hindernisse prüfen (z. B. fehlende Unterscheidungskraft); Konflikte mit älteren Rechten werden erst im Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren relevant. Wir unterstützen bei Strategie, Recherche, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassen), Anmeldung national (DPMA), EU-weit (EUIPO) oder international (WIPO) sowie bei Widerspruch, Abmahnung und Durchsetzung. Markenschutz besteht nach Eintragung grundsätzlich zehn Jahre und ist verlängerbar; regelmäßige Überwachung ist sinnvoll.
Patentrecht
Patente schützen technische Erfindungen – Produkte oder Verfahren – nach strenger Prüfung von Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit. Mit der Patenterteilung (Veröffentlichung im Patentblatt) erhält der Inhaber ein bis zu 20-jähriges Verbotsrecht; das Gebrauchsmuster ist als schnellerer, ungeprüfter technischer Schutz eine Alternative oder Ergänzung (max. zehn Jahre). Zuständig sind in Deutschland das DPMA, europaweit das EPA; international existieren zentrale Anmeldesysteme (z. B. PCT). Für den Erfolg einer Anmeldung sind klare Anspruchsfassung und vollständige Offenbarung entscheidend; im Verfahren sind Fristen, Prioritäten und Gebühren zu steuern. Wir beraten zu Schutzstrategie (national, EP, Einheitspatent, PCT), Neuheitsrecherche, Ausarbeitung der Patentansprüche/ Beschreibung und vertreten Sie im Prüf-, Einspruchs- und Verletzungsverfahren.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht (UWG) schützt fairen Wettbewerb und Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken – etwa irreführender oder aggressiver Werbung, Herabsetzung von Mitbewerbern, gezielter Behinderung oder vermeidbarer Herkunftstäuschung bei Nachahmungen. Verstöße können Unterlassung, Beseitigung und – für Mitbewerber – Schadensersatz auslösen. Anspruchsberechtigt sind insbesondere Mitbewerber sowie qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherverbände; für Verbände setzt das Gesetz eine Eintragung in die beim Bundesamt für Justiz geführte Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände voraus. In laufenden Verfahren gelten zudem Übergangs- und Konkretisierungen der Rechtsprechung zur Klagebefugnis. Wir beraten präventiv zur rechtssicheren Werbung und vertreten Sie in Abmahn-, Eilverfahren und Klagen bis zur rechtskonformen Gestaltung Ihrer Marktkommunikation.