
Anwalt Verkehrsrecht
Geltendmachung von Ansprüchen
Hierzu zählt natürlich zunächst die Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallverursacher. Sowohl bezüglich des Sachschadens, als auch bezüglich der Wertminderung, aber insbesondere auch bei der Nutzungsentschädigung, der Kosten des Sachverständigen und der Kosten für den Mietwagen gibt es immer wieder Probleme im Rahmen der Regulierung durch die gegnerischen Versicherungen. Hier gilt es, die tatsächlich bestehenden Ansprüche durchzusetzen.


Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung
Auch bei der Regulierung der Ansprüche gegenüber der eigenen Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung sind wir gerne behilflich und lösen für Sie alle aufkommenden Streitigkeiten und Probleme.
Häufig können nach der Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung verbliebene Schadenspositionen, z.B. die Selbstbeteiligung, die Kosten des Sachverständigen, die Auslagenpauschale und die Wertminderung noch bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsrecht zählt auch schwerpunktmäßig die Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstraftaten. Sei es im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder losgelöst hiervon z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die Verhängung eines Fahrverbotes , eine Mindestabstandsunterschreitung, eine Trunkenheitsfahrt oder der Vorwurf einer Unfallflucht; wir vertreten Ihre Interessen in den jeweiligen Verfahren.