Unter­neh­men kau­fen Bera­ter Nach­fol­ge

Exper­ten­rat für den rei­bungs­lo­sen Über­gang. dhk law: Spe­zia­li­siert auf Unter­neh­mens­käu­fe und Nach­fol­ge, bie­tet dhk law erst­klas­si­ge Bera­tung.

  • Spe­zia­li­siert auf Gesell­schafts­recht

  • Kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung
  • Top Goog­le Bewer­tung

Das Wich­tigs­te im Über­blick

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    Unse­re Bera­ter beglei­ten Sie Schritt für Schritt bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge

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    Indi­vi­du­el­le Nach­fol­ge­be­ra­tung hilft recht­li­che Anfor­de­run­gen beim Unter­neh­mens­kauf zu erfül­len

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    Die Kanz­lei dhk law legt Wert auf lang­fris­ti­ge Siche­rung der Zukunft des Unter­neh­mens

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge ist ein ent­schei­den­der Pro­zess für den lang­fris­ti­gen Erfolg eines Unter­neh­mens. Bei der Pla­nung des Kaufs einer Fir­ma spie­len recht­li­che und steu­er­li­che Aspek­te eine wich­ti­ge Rol­le. Des­halb ist es von Vor­teil, sich bei die­sem Vor­ha­ben von Exper­ten bera­ten zu las­sen, um mög­li­che Stol­per­stei­ne zu ver­mei­den und einen rei­bungs­lo­sen Ablauf der Unter­neh­mens­nach­fol­ge sicher­zu­stel­len.

Die Kanz­lei dhk law unter­stützt Sie mit umfang­rei­chem Wis­sen im Gesell­schafts­recht und bie­tet Ihnen eine indi­vi­du­el­le Bera­tung zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge an. Wir als Ihr Bera­ter beglei­ten Sie Schritt für Schritt durch den Pro­zess des Unter­neh­mens­kaufs und stel­len sicher, dass Sie alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len. Dabei wird beson­de­res Augen­merk auf die Inte­gra­ti­on von Nach­fol­ge­pla­nung und Unter­neh­mens­kauf gelegt, um einen rei­bungs­lo­sen Über­gang zu gewähr­leis­ten und die lang­fris­ti­ge Zukunft des Unter­neh­mens zu sichern.

War­um ist die Nach­fol­ge­pla­nung mit einem Nach­fol­ge­be­ra­ter wich­tig?

Die Nach­fol­ge­pla­nung ist ent­schei­dend für die lang­fris­ti­ge Sta­bi­li­tät und den Erfolg eines Unter­neh­mens. Bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge geht es dar­um, die Ver­ant­wor­tung und Füh­rung eines Unter­neh­mens von einer Gene­ra­ti­on zur nächs­ten oder an einen neu­en Besit­zer zu über­ge­ben. Wir ver­ste­hen, dass eine erfolg­rei­che Nach­fol­ge­pla­nung auf meh­re­ren Fak­to­ren basiert:

Früh­zei­ti­ge Pla­nung

Eine recht­zei­ti­ge Pla­nung ermög­licht Unter­neh­mern und poten­zi­el­len Nach­fol­gern, sich auf die neue Rol­le vor­zu­be­rei­ten und die erfor­der­li­chen Fähig­kei­ten zu ent­wi­ckeln.

Umfas­sen­de Betrach­tung

Bei der Nach­fol­ge­pla­nung müs­sen alle Aspek­te des Unter­neh­mens berück­sich­tigt wer­den, wie z.B. recht­li­che, finan­zi­el­le, steu­er­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fra­gen.

Exter­ne Bera­tung

Da der Pro­zess kom­plex ist, emp­feh­len wir, auf das Know-how von Exper­ten zurück­zu­grei­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Aspek­te berück­sich­tigt und mög­li­che Risi­ken mini­miert wer­den.

Her­aus­for­de­run­gen ohne pro­fes­sio­nel­le Nach­fol­ge­pla­nung mit einem Bera­ter

Ohne eine pro­fes­sio­nel­le Nach­fol­ge­pla­nung mit einem Bera­ter kön­nen Unter­neh­men auf ver­schie­de­ne Her­aus­for­de­run­gen sto­ßen:

  • Unkla­re Zustän­dig­kei­ten: Wenn kei­ne kla­ren Ent­schei­dun­gen über die Nach­fol­ge getrof­fen wur­den, kann es zu Miss­ver­ständ­nis­sen, Stress und Kon­flik­ten inner­halb des Unter­neh­mens kom­men.

  • Finan­zi­el­le Risi­ken: Eine unzu­rei­chen­de Pla­nung kann dazu füh­ren, dass das Unter­neh­men finan­zi­el­le Ein­bu­ßen erlei­det, z.B. durch Steu­er­be­las­tun­gen oder Wert­min­de­run­gen.

  • Recht­li­che Unsi­cher­hei­ten: Bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge müs­sen zahl­rei­che recht­li­che Aspek­te beach­tet wer­den. Ohne fach­kun­di­ge Bera­tung besteht das Risi­ko, unge­wollt Geset­ze zu ver­let­zen oder recht­li­che Schwie­rig­kei­ten zu ver­ur­sa­chen.

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men und ange­hen­de Unter­neh­mens­nach­fol­ger bei der Pla­nung und Umset­zung eines erfolg­rei­chen Über­gangs­pro­zes­ses. Ver­trau­en Sie auf unse­re Exper­ti­se und Erfah­rung, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Unter­neh­mens­nach­fol­ge erfolg­reich und recht­lich ein­wand­frei gestal­tet wird.

Ansprech­part­ner

Dirk Dani­el

Fach­ge­bie­te:
Wirt­schafts- und Unter­neh­mens­recht
Gesell­schafts­recht / Mer­gers & Acqui­si­ti­ons
Juris­ti­sche Pro­jekt­pla­nung und ‑steue­rung
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)

Chris­toph Schmitz-Schun­ken

Fach­ge­bie­te:
Gesell­schafts­recht
M & A
Inter­na­tio­na­les Recht
Steu­er­recht
Steu­er­straf­recht
Wirt­schafts­straf­recht

Joa­chim Nel­lis­sen

Fach­ge­bie­te:
Ver­triebs- und Unter­neh­mens­recht
Ver­kehrs- und Trans­port­recht
Gewerb­li­cher Rechts­schutz
Kauf- und Han­dels­recht
Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht
Public Pri­va­te Part­ner­ship (PPP)
EDV-Recht

Recht­li­che Aspek­te beim Unter­neh­mens­kauf

Bei einem Unter­neh­mens­kauf sind vie­le recht­li­che Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. Wir kön­nen Ihnen dabei hel­fen, die ver­schie­de­nen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern und einen rei­bungs­lo­sen Über­gang wäh­rend der Unter­neh­mens­über­nah­me zu gewähr­leis­ten.

Ein wesent­li­cher Aspekt ist die Wahl der Trans­ak­ti­ons­struk­tur. Es gibt zwei Haupt­ar­ten von Unter­neh­mens­käu­fen:

  • Share Deal: Beim Share Deal erwirbt der Käu­fer die Unter­neh­mens­an­tei­le des Ver­käu­fers.

  • Asset Deal: Beim Asset Deal erwirbt der Käu­fer ein­zel­ne Ver­mö­gens­wer­te des Unter­neh­mens, wie zum Bei­spiel Maschi­nen, Immo­bi­li­en oder Kun­den­stamm.

Jede die­ser Struk­tu­ren hat ihre eige­nen Vor- und Nach­tei­le. Eine fun­dier­te Ent­schei­dung basiert auf den Zie­len des Käu­fers und den steu­er­li­chen, recht­li­chen und betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen.

Her­aus­for­de­run­gen ohne pro­fes­sio­nel­le Nach­fol­ge­pla­nung mit einem Bera­ter

Abhän­gig von der gewähl­ten Trans­ak­ti­ons­struk­tur sind ver­schie­de­ne Geset­ze und Vor­schrif­ten rele­vant:

Gesell­schafts­recht

In Deutsch­land ist das Gesell­schafts­recht für Unter­neh­mens­käu­fe von zen­tra­ler Bedeu­tung, da es die Bezie­hung zwi­schen den am Kauf betei­lig­ten Par­tei­en — Käu­fer und Ver­käu­fer — regelt. Dies schließt die Grün­dung neu­er Gesell­schaf­ten sowie die Über­tra­gung von Antei­len an bestehen­de Gesell­schaf­ten ein.

Ver­trags­recht

Der Kauf­ver­trag ist der zen­tra­le Rechts­akt beim Unter­neh­mens­kauf. Die­ser legt die Rech­te und Pflich­ten der betei­lig­ten Par­tei­en fest und soll­te sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­tet wer­den, um spä­te­re Strei­tig­kei­ten zu ver­mei­den. Hier­zu gehört auch die Klä­rung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen, die im Zusam­men­hang mit dem Ver­kauf ent­ste­hen kön­nen.

Arbeits­recht

Beim Unter­neh­mens­kauf ist es wich­tig, die arbeits­recht­li­chen Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. Dazu gehört die Infor­ma­ti­on und ggf. Anhö­rung der Mit­ar­bei­ter sowie der Betriebs­rä­te. Bei einem Asset Deal ist zudem das Betriebs­über­gangs­recht von Bedeu­tung, da es den recht­li­chen Rah­men für die Über­tra­gung der Arbeits­ver­hält­nis­se auf den Erwer­ber bie­tet.

Kar­tell­recht

Bei grö­ße­ren Unter­neh­mens­käu­fen kann das Kar­tell­recht eine Rol­le spie­len. Eine Unter­su­chung der kar­tell­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen des Kaufs ist erfor­der­lich, um sicher­zu­stel­len, dass die Über­nah­me nicht gegen das Wett­be­werbs­recht ver­stößt.

Wir ste­hen Ihnen zur Sei­te und unter­stüt­zen Sie in allen recht­li­chen Aspek­ten rund um den Unter­neh­mens­kauf. Unse­re Exper­ti­se im Gesellschafts‑, Ver­trags- und Arbeits­recht sowie im Kar­tell­recht ermög­licht es uns, Ihnen eine umfas­sen­de Bera­tung bei der Unter­neh­mens­nach­fol­ge anzu­bie­ten.

dhk laws Ansatz zur Nach­fol­ge Bera­tung

Bei dhk law ver­ste­hen wir, dass jeder Nach­fol­ge­pro­zess ein­zig­ar­tig ist und eine indi­vi­du­el­le Bera­tung erfor­dert. Unser Team aus erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten und Bera­tern im Bereich Unter­neh­mens­nach­fol­ge beglei­tet Sie Schritt für Schritt durch den gesam­ten Pro­zess. Wir bie­ten unse­ren Man­dan­ten:

  • Eine umfas­sen­de Ana­ly­se der spe­zi­fi­schen Gege­ben­hei­ten des Unter­neh­mens und der Bran­che

  • Iden­ti­fi­ka­ti­on von mög­li­chen Risi­ken und Chan­cen für den Nach­fol­ge­pro­zess

  • Prü­fung und Opti­mie­rung von Ver­trags­wer­ken, um die Rech­te und Inter­es­sen unse­rer Kli­en­ten best­mög­lich zu ver­tre­ten

  • Ein­bin­dung von Exper­ten aus ver­schie­de­nen Fach­be­rei­chen wie Steu­er­be­ra­tung und Wirt­schafts­prü­fung

Unse­re Kanz­lei ver­fügt über umfas­sen­de Erfah­run­gen in Fra­gen des Gesell­schafts­rechts und berät unse­ren Man­dan­ten ger­ne bei der Nach­fol­ge­pla­nung. Mit unse­rer siche­ren und ver­stän­di­gen Her­an­ge­hens­wei­se stel­len wir sicher, dass alle Man­dan­ten, die ein Unter­neh­men kau­fen wol­len, ihre Zie­le errei­chen und erfolg­reich in die Zukunft bli­cken kön­nen. Wenn Sie Infor­ma­tio­nen, recht­li­che Bera­tung und Unter­stüt­zung von einem Nach­fol­ge­be­ra­ter brau­chen, ste­hen wir Ihnen als ver­trau­ens­vol­ler Part­ner zur Sei­te.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Um ein Unter­neh­men erfolg­reich zu kau­fen, soll­ten Sie zunächst Ihre Zie­le und Prä­fe­ren­zen defi­nie­ren. Danach ist es wich­tig, geeig­ne­te Unter­neh­men zur Über­nah­me zu iden­ti­fi­zie­ren und eine sorg­fäl­ti­ge Due Dili­gence durch­zu­füh­ren. Dabei soll­ten Sie sowohl finan­zi­el­le, recht­li­che als auch ope­ra­ti­ve Aspek­te berück­sich­ti­gen. Schließ­lich benö­ti­gen Sie die Hil­fe von erfah­re­nen Bera­tern, wie uns, um die Ver­trags­ver­hand­lun­gen und den Kauf­pro­zess erfolg­reich abzu­schlie­ßen.

Um ein geeig­ne­tes Unter­neh­men zur Über­nah­me in einem bestimm­ten Bun­des­land zu fin­den, kön­nen Sie auf ver­schie­de­ne Quel­len zurück­grei­fen. Dazu zäh­len z.B. Unter­neh­mens­bör­sen, Zei­tungs­an­non­cen oder auch regio­na­le Wirt­schafts­för­de­run­gen. Zudem kann unser Team Ihnen hel­fen, gezielt nach pas­sen­den Unter­neh­men zu suchen und Sie in die­sem Pro­zess unter­stüt­zen.

Bei einer Bera­tung zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge soll­ten meh­re­re Aspek­te berück­sich­tigt wer­den. Dazu zäh­len die Ermitt­lung des Unter­neh­mens­werts, die Über­prü­fung der Über­ga­be­fä­hig­keit (Due Dili­gence), die recht­li­chen und steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sowie die Beglei­tung des gesam­ten Nach­fol­ge­pro­zes­ses. Wir legen gro­ßen Wert dar­auf, Ihnen eine ganz­heit­li­che Bera­tung anzu­bie­ten und Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu berück­sich­ti­gen.

Bei der Über­nah­me eines Fami­li­en­un­ter­neh­mens soll­ten Sie neben den all­ge­mei­nen recht­li­chen Aspek­ten auch auf fami­li­en­recht­li­che und erb­recht­li­che Rege­lun­gen ach­ten. Hier­bei spielt ins­be­son­de­re die Rege­lung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge eine wich­ti­ge Rol­le, um mög­li­che Kon­flik­te inner­halb der Fami­lie zu ver­mei­den. Unser Team kann Sie zu die­sem The­ma umfas­send bera­ten und Ihnen dabei hel­fen, eine rei­bungs­lo­se Über­ga­be des Fami­li­en­un­ter­neh­mens zu gewähr­leis­ten.

Beim Unter­neh­mens­kauf ste­hen Ihnen ver­schie­de­ne Finan­zie­rungs­mo­del­le zur Ver­fü­gung. Dazu zäh­len Eigen­ka­pi­tal, Fremd­ka­pi­tal (z.B. durch Bank­kre­di­te) oder auch Mez­za­ni­ne-Kapi­tal (eine Misch­form aus Eigen- und Fremd­ka­pi­tal). Ent­schei­dend ist hier­bei, die pas­sen­de Finan­zie­rungs­struk­tur für Ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on und die Anfor­de­run­gen des Unter­neh­mens­kaufs zu fin­den. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei, die geeig­ne­te Finan­zie­rungs­form für Ihren Unter­neh­mens­kauf zu ermit­teln.

Direkt in Kon­takt tre­ten

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