Ergän­zen­de Nach­lass­pla­nung zum Tes­ta­ment: Vor­weg­ge­nom­me­ne Erb­fol­ge durch leb­zei­ti­ge Zuwen­dun­gen

Von |2024-02-06T15:21:45+01:008. November 2023|Standpunkte|

Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.