Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de haf­ten per­sön­lich für unzu­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz; D&O‑Versicherung greift in die­sem Fall

Von |2024-03-26T16:05:35+01:0026. März 2024|Standpunkte|

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2024, Az. 16 U 93/23, wirft ein Schlaglicht auf die essenziellen Pflichten der Geschäftsführung im Rahmen der betrieblichen Risikovorsorge und des Versicherungsmanagements.