Stimmverbot in Gesellschafterversammlung
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten - auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an
BGH stärkt die Grundsätze zum Stimmverbot in eigenen Angelegenheiten - auf die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung in Haftungssachen kommt es nicht an