Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU erweitert mit „CSRD“ Berichtspflicht für Unternehmen

Von |2023-05-03T13:41:59+02:003. Mai 2023|Standpunkte|

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betraf bisher nur einen überschaubaren Kreis an Unternehmen. Das wird sich nun in den kommenden Jahren ändern. Denn die EU hat mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) die Grundlage dafür gelegt, dass ab 2024 nach und nach weitaus mehr Unternehmen als nach der Non-Financial-Reporting-Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 von dieser Pflicht betroffen sein werden.