Das Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung und die Leistungseinstellung des Versicherers

Von |2022-04-28T10:37:47+02:0012. April 2022|Standpunkte|

Bei lang andauernden Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) gibt es immer wieder Fälle, in denen der Versicherer überprüfen möchte, ob die Voraussetzungen für diese Versicherungsleistungen noch vorliegen. Hat der Versicherer insoweit Zweifel, leitet er das sogenannte »Nachprüfungsverfahren« ein, in dem eine Begutachtung durch medizinische Sachverständige erfolgt.