Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen

Von |2023-11-09T09:36:15+01:008. November 2023|Standpunkte|

Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.