Nach­fol­ge­pla­nung für Unter­neh­mer — nicht nur ein (erb-)rechtliches The­ma

Von |2024-02-06T14:57:57+01:0014. Dezember 2023|Standpunkte|

Ist der künftige Erblasser unternehmerisch tätig, geht es bei der Planung und Konzeptionierung einer Vermögensnachfolge nicht allein um rein wirtschaftliche Interessen. Es stellt sich -anders als bei Vermögensgegenständen wie Bankguthaben, Wertpapierdepots oder Immobilien- nicht allein die vorrangige Frage, auf welche Person oder Personen das Vermögen wirtschaftlich übergehen soll.