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16 11, 2023

Die ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Fami­li­en-KG — Aus­wir­kun­gen des zum 01.01.2024 in Kraft getre­te­nen MoPeG

Von |2024-03-18T10:12:46+01:0016. November 2023|Standpunkte|

Bei größeren Familienvermögen, die insbesondere aus umfangreichem Grundbesitz bestehen, empfiehlt sich wegen der Überschreitung erbschaftsteuerrechtlicher Freibeträge eine lebzeitige Übertragung auf die nächste Generation. Erfolgt dies frühzeitig, können die den Kindern der Elterngeneration jeweils zustehenden erbschaftsteuerrechtlichen Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden.

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