Insolvenzreife

14 08, 2024

Aus­schei­den als Geschäfts­füh­rer einer GmbH anstel­le not­wen­di­gen Insol­venz­an­tra­ges ist kei­ne Alter­na­ti­ve

Von |2024-09-17T11:18:57+02:0014. August 2024|Standpunkte|

Die Firma ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Damit müsste der Geschäftsführer zum jetzigen Zeitpunkt einen Insolvenzantrag stellen. Trotz dieser wirtschaftlich negativen Situation gibt es einen Nachfolger für die Geschäftsführung. Und da liegt dann die Überlegung nahe: Anstelle des Insolvenzantrages könnte man als bisheriger Geschäftsführer auch ausscheiden und alles weitere dann dem Nachfolger überlassen – und damit selbst den notwendigen Insolvenzantrag nicht stellen.

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