BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
In Insolvenzverfahren über das Vermögen von wirtschaftlich selbständigen Personen [...]
In einem Urteil vom 21.01.2016 (IX ZR 84/13) hat [...]
Was passiert, wenn ein Insolvenzschuldner während seines Insolvenzverfahrens erbt [...]
Gibt der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im [...]
Wie kan ich die Sperrfrist des § 287a Abs. 2 [...]
Das Geschäft der Auskunfteien und die Methode des Scoring/Ratings gibt [...]
Fällt ein Bauträger in die Insolvenz, stellt die offene [...]
Die Statussymbole ändern sich. Die Bedeutung, die früher ein [...]
Sind unmittelbare Zahlungen eines Insolvenzschuldners an seine Gläubiger „neben [...]