Insolvenzrecht

24 05, 2024

Nega­ti­ve Kapi­tal­kon­ten bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten — mit insol­venz­recht­li­chem Bezug

Von , |2024-05-24T10:25:08+02:0024. Mai 2024|Standpunkte|

„Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.“

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