Insolvenzantragspflicht

21 08, 2023

Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung

Von |2024-02-01T14:05:35+01:0021. August 2023|Standpunkte|

Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.

18 07, 2022

Start-ups und die Insolvenzantragspflicht: das OLG Düsseldorf mit dem anderen Ende der Fahnenstange

Von |2024-02-01T14:23:13+01:0018. Juli 2022|Standpunkte|

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Geschäftsführer eines Start-ups zu erwartende finanzielle Mittel in die Planrechnung zur Liquidität des Unternehmens einstellen?

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