Virtuelle Gesellschafterversammlung der GmbH: gesetzliche Regelung erleichtert vieles, Gesellschaftsvertrag dennoch wichtig
Die Corona-Pandemie hat auch im Gesellschaftsrecht Spuren hinterlassen. Denn als Versammlungen pandemiebedingt nicht stattfinden durften, geriet das Gesellschaftsrecht – auch das GmbH-Recht! – an Grenzen und so unter Veränderungsdruck. Denn das GmbH-Recht sah bisher vor, dass Gesellschafter persönlich zusammenkommen müssen, um als Gesellschafterversammlung Beschlüsse fassen zu können.