BGH bestärkt Minderheitenschutz im faktischen Konzern
Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Einleitung von Organhaftungsansprüchen in der beherrschten Gesellschaft
Stimmverbot des herrschenden Gesellschafters bei der Einleitung von Organhaftungsansprüchen in der beherrschten Gesellschaft
In der Außenhaftung besteht eine unmittelbare Verantwortlichkeit der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gegenüber Dritten, die den Geschäftsführer in Fällen der Außenhaftung unmittelbar auf Schadenersatz verklagen können.
Mit Urteil vom 29.07.2015, Aktenzeichen B 12 KR 23/13 R, [...]
Bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen oder Dienstverträgen für Geschäftsführer einer [...]
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit von [...]