Geheimnisschutzgesetz – Fortsetzung

Von |2022-04-28T10:36:51+02:007. März 2022|Standpunkte|

Wir setzen unsere Informationsreihe zu den Änderungen, die sich nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz im Vergleich zur alten Rechtslage ergeben, fort. Heute gehen wir der Frage nach, ob ein Mitarbeiter, der ein Unternehmen verlässt, sein dort erworbenes Erfahrungswissen bei seinem neuen Arbeitgeber einbringen kann.