Gehalts­zah­lung in Zei­ten von Betriebs­schlie­ßung und Qua­ran­tä­ne

Von |2020-11-19T12:58:07+01:0019. November 2020|COVID-19, Standpunkte|

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) die Verbraucherrechte gestärkt und den Bundesgerichtshof ausgebremst. Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nunmehr auf Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nach Widerruf wieder zur Disposition stehen, da die nicht verbraucherfreundliche Auslegung des BGH vom EuGH nicht geteilt wird.