Fortführungsprognose

21 08, 2023

Ab 1. September: Es gilt wieder der 12-monatige Prognosezeitraum zur Überschuldungsprüfung

Von |2023-08-21T13:44:49+02:0021. August 2023|Standpunkte|

Somit müssen Unternehmen, die der Insolvenzantragspflicht unterliegen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) ihren Planungszeitraum, über ausreichende Liquidität zur Fortführung des Unternehmens zu verfügen, von aktuell 4 Monaten auf die wieder gesetzlich geforderten 12 Monate erweitern.

31 07, 2023

Der Mandant in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – eine Erinnerung für Steuerberater

Von |2023-07-31T14:29:58+02:0031. Juli 2023|Standpunkte|

Die aktuellen Prognosen zeigen das Bild einer in diesem Jahr schrumpfenden deutschen Wirtschaft. Die Zeit der Liquiditätshilfen durch staatliche Coronahilfen und Coronakredite sind vorüber. Die Steuerberater werden die daraus resultierende wirtschaftliche Situation Ihrer Mandantin zukünftig im Zuge der Erstellung der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse erkennen können.

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