Das Widerrufsrecht: Verbraucherschutz oder Schutz vor Verbrauchern?
Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 17. Mai 2023 in der Rechtssache C-97/22
Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 17. Mai 2023 in der Rechtssache C-97/22
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen: C-66/19) die Verbraucherrechte gestärkt und den Bundesgerichtshof ausgebremst. Zahlreiche Immobiliendarlehensverträge könnten nunmehr auf Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof nach Widerruf wieder zur Disposition stehen, da die nicht verbraucherfreundliche Auslegung des BGH vom EuGH nicht geteilt wird.
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