Epidemie

19 03, 2020

Corona-Virus: Aufatmen für Geschäftsführer und Vorstände – Die Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt!

Von |2020-03-19T18:16:05+01:0019. März 2020|COVID-19, Standpunkte|

Nach der Ankündigung des Bundesjustizministeriums soll die Aussetzung der Antragspflicht vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können. Die Regierung möchte verhindern, dass bisher gesunde Unternehmen und Arbeitsverhältnisse durch die Covid-19 Epedemie in Gefahr geraten.

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