Insolvenzrechtliche Eigenverwaltung
Vieles wird immer detaillierter und umfangreicher geregelt. Dies gilt auch für die Voraussetzungen, die ein Antrag auf insolvenzrechtliche Eigenverwaltung erfüllen muss. Diese sind geregelt in § 270a InsO und für Anträge auf Eigenverwaltung seit dem 01.01.2022 zwingende Voraussetzung.