BAUVERTRAG TRIFFT AUF INSOLVENZRECHT
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders.
Seit dem 01.01.2018 gilt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts [...]
Fällt ein Bauträger in die Insolvenz, stellt die offene [...]
Wenn der Bauherr mit einem Generalunternehmer arbeitet, ergibt sich immer [...]
Schwarzarbeit ist „böse“. Das war eigentlich schon immer klar. Konkret [...]