Mischverträge: Welches Recht gilt – und was das für Haftung, Gewährleistung und AGB bedeutet
Viele Verträge verbinden Leistungen verschiedener Vertragstypen (Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag), so z.B. Lieferung mit Montage, Softwarelizenz mit Customizing, Vermittlung mit „Rundum-Service“. Solche „Mischverträge“ werden rechtlich als Einheit beurteilt.