Anwalt Steu­er­recht

Nichts gilt als so kom­plex wie das deut­sche Steu­er­recht. Auch wenn dies nur die Wie­der­ho­lung einer land­läu­fi­gen Auf­fas­sung ist, so steht jeden­falls fest, dass das Steu­er­recht nicht zuletzt auf Grund zuneh­men­der inter­na­tio­na­ler Ver­net­zung von Wirt­schaft und Steu­er­ver­wal­tung auf der einen Sei­te und der ste­ti­gen Reform­be­mü­hun­gen der Gesetz­ge­ber auf der ande­ren Sei­te äußerst viel­sei­tig und tief­grei­fend ist.

Ansprech­part­ner

Chris­toph Schmitz-Schun­ken

Fach­ge­bie­te:
Gesell­schafts­recht
M & A
Inter­na­tio­na­les Recht
Steu­er­recht
Steu­er­straf­recht
Wirt­schafts­straf­recht

Dr. Chris­toph Jaco­bi

Fach­ge­bie­te:
Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht
Steu­er­recht
Fami­li­en­recht
Erbrecht
Media­ti­on und Coope­ra­ti­ve Pra­xis

Umfas­sen­de steu­er­recht­li­che Bera­tung

Sie haben Anspruch dar­auf, dass Ihre Bera­ter Sie umfas­send steu­er­recht­lich bera­ten und den Blick nicht für das Wesent­li­che ver­lie­ren. Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des deut­schen und des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts. Dabei arbei­ten wir inter­dis­zi­pli­när mit unse­ren Kol­le­gen unse­rer ande­ren Fach­rich­tun­gen zusam­men, um ziel­ge­rich­tet Lösun­gen für ihre Bera­tungs­an­läs­se zu schaf­fen. Unse­re Man­dan­ten sind sowohl natio­nal oder inter­na­tio­na­le täti­ge Unter­neh­men, gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen, lokal wirt­schaf­ten­de Fir­men oder Pri­vat­per­so­nen.

Neben dem Han­dels­ver­tre­ter ist der Ver­trags­händ­ler die mit am häu­figs­ten gewähl­te Alter­na­ti­ve zur Her­stel­lung der Markt­prä­senz im Aus­land. Ver­trags­händ­ler­recht ist weder inter­na­tio­nal- noch euro­pa­recht­lich vor­ge­prägt. Es gibt jedoch Län­der wie z.B. Bel­gi­en, die anders als Deutsch­land spe­zi­fi­sche und zwin­gen­de Regeln für den Han­dels­ver­tre­ter vor­hal­ten und ins­be­son­de­re einen Aus­gleichs­an­spruch ähn­lich wie bei dem Han­dels­ver­tre­ter vor­se­hen. Das deut­sche Recht kennt in bestimm­ten Fäl­len bei dem Ver­trags­händ­ler eine Ana­lo­gie zum Han­dels­ver­tre­ter­recht. Im fran­zö­si­schen Ver­triebs­recht gibt es han­dels­recht­li­che Vor­schrif­ten, die die Ver­trags­frei­heit bei der Kün­di­gung mas­siv ein­schrän­ken. Wir sind mit dem inter­na­tio­na­len Ver­trags­händ­ler­recht ver­traut.

Bei­spie­le unse­rer Tätig­kei­ten

  • Natio­na­les und inter­na­tio­na­les Unter­neh­mens- und Kon­zern­steu­er­recht
  • Struk­tu­rie­rung und Beglei­tung von Unter­neh­mens­käu­fen/-ver­käu­fen, Fusio­nen und Über­nah­men
  • Restruk­tu­rie­rung und Steu­er­recht in der Insol­venz
  • Beglei­tung von Betriebs­prü­fun­gen, Ein­spruchs- und Kla­ge­ver­fah­ren
  • Steu­er­recht der Pri­vat­per­so­nen (Ein­kom­men­steu­er; Erb­schaft-/Schen­kung­steu­er)
  • Struk­tu­rie­rung von Ver­mö­gens­über­ga­be und Unter­neh­mens­nach­fol­ge
  • Stif­tun­gen und Gemein­nüt­zig­keits­recht
  • Umsatz­steu­er- und Zoll­recht
  • Selbst­an­zei­ge
  • Dekla­ra­ti­ons­be­ra­tung
  • Steu­er­straf­recht (Indi­vi­du­al­ver­tei­di­gung und Unter­neh­mens­ver­tre­tung)

Sehr häu­fig sind Unter­neh­mun­gen durch Pro­duk­ti­ons- oder Ver­triebs­ge­sell­schaf­ten im Aus­land prä­sent, teil­wei­se auch über unselbst­stän­di­ge Nie­der­las­sun­gen. Wir beglei­ten Sie bei der Eta­blie­rung aus­län­di­scher Betriebs­stät­ten und der Grün­dung von Per­so­nen- oder Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Dazu ver­fü­gen wir über ein Netz­werk von Steu­er­be­ra­tern, Nota­ren und Per­so­nal­bü­ros zur Beglei­tung der Aus­lands­ak­ti­vi­tä­ten unse­rer Man­dan­ten. Auf­grund der Reform des bel­gi­schen Gesell­schafts­rechts in Mai 2019 und der Umset­zung der sog. Grün­dungs­theo­rie ist Bel­gi­en ein sehr inter­es­san­ter Stand­ort für inter­na­tio­nal ope­rie­ren­de Unter­neh­men gewor­den.

Im Bereich des Steu­er- und Wirt­schafts­straf­rechts ver­tre­ten wir Sie bun­des­weit vor allen dafür zustän­di­gen Gerich­ten.

Sehr häu­fig sind Unter­neh­mun­gen durch Pro­duk­ti­ons- oder Ver­triebs­ge­sell­schaf­ten im Aus­land prä­sent, teil­wei­se auch über unselbst­stän­di­ge Nie­der­las­sun­gen. Wir beglei­ten Sie bei der Eta­blie­rung aus­län­di­scher Betriebs­stät­ten und der Grün­dung von Per­so­nen- oder Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Dazu ver­fü­gen wir über ein Netz­werk von Steu­er­be­ra­tern, Nota­ren und Per­so­nal­bü­ros zur Beglei­tung der Aus­lands­ak­ti­vi­tä­ten unse­rer Man­dan­ten. Auf­grund der Reform des bel­gi­schen Gesell­schafts­rechts in Mai 2019 und der Umset­zung der sog. Grün­dungs­theo­rie ist Bel­gi­en ein sehr inter­es­san­ter Stand­ort für inter­na­tio­nal ope­rie­ren­de Unter­neh­men gewor­den.

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