Wenn Sie vor einer Kün­di­gung ste­hen oder bereits gekün­digt wur­den, ist die Fra­ge nach einer ange­mes­se­nen Abfin­dung oft von zen­tra­ler Bedeu­tung. Vie­le Arbeit­neh­mer sind in die­ser Situa­ti­on ver­un­si­chert und emo­tio­nal belas­tet. Sie fra­gen sich, wie es beruf­lich und finan­zi­ell wei­ter­ge­hen soll und ob die ange­bo­te­ne oder in Aus­sicht gestell­te Abfin­dung fair ist. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge zum The­ma Abfin­dun­gen und erhal­ten wert­vol­le Tipps, wie Sie das Bes­te für sich her­aus­ho­len kön­nen.

Als erfah­re­ne Fach­an­wäl­te für Arbeits­recht haben wir schon hun­der­te Man­dan­ten erfolg­reich in Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen ver­tre­ten. Wir wis­sen, wor­auf es ankommt und wie man auch in schwie­ri­gen Situa­tio­nen das Bes­te her­aus­holt.

Das Wich­tigs­te im Über­blick:

  • Es gibt kei­nen gene­rel­len Anspruch auf Abfin­dung, aber vie­le Mög­lich­kei­ten, eine fai­re Kom­pen­sa­ti­on zu errei­chen
  • Die Höhe der Abfin­dung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, u.a. Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, Alter und Kün­di­gungs­grund
  • Pro­fes­sio­nel­le recht­li­che Bera­tung kann Ihnen hel­fen, Ihre Ansprü­che durch­zu­set­zen und eine opti­ma­le Abfin­dung zu erzie­len

Die recht­li­che Grund­la­ge: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfin­dung?

Zunächst ein­mal ist es wich­tig zu ver­ste­hen, dass es in Deutsch­land kei­nen all­ge­mei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf eine Abfin­dung gibt. Das bedeu­tet, dass Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen nicht in jedem Fall eine Abfin­dung zah­len muss, wenn er Ihnen kün­digt. Es gibt jedoch ver­schie­de­ne Situa­tio­nen, in denen Sie sehr wohl Anspruch auf eine Abfin­dung haben kön­nen.

Eine Mög­lich­keit ist die gesetz­li­che Abfin­dung nach § 1a Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) bei einer betriebs­be­ding­ten Kün­di­gung. Hier kann der Arbeit­ge­ber Ihnen eine Abfin­dung anbie­ten, wenn er im Kün­di­gungs­schrei­ben dar­auf hin­weist, dass Sie die­se erhal­ten, falls Sie nicht gegen die Kün­di­gung kla­gen und dass die Kün­di­gung auf drin­gen­de betrieb­li­che Erfor­der­nis­se gestützt wird. Die Höhe beträgt in die­sem Fall 0,5 Monats­ge­häl­ter pro Beschäf­ti­gungs­jahr.

In grö­ße­ren Unter­neh­men mit Betriebs­rat wird bei Mas­sen­ent­las­sun­gen oft ein Sozi­al­plan nach § 112 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) aus­ge­han­delt, der Abfin­dungs­re­ge­lun­gen ent­hält. Zudem bie­ten vie­le Arbeit­ge­ber frei­wil­lig Abfin­dun­gen an, um lang­wie­ri­ge Kün­di­gungs­schutz­pro­zes­se zu ver­mei­den und eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den.

Kommt es zu einem Kün­di­gungs­schutz­pro­zess, kann das Arbeits­ge­richt eine Abfin­dung fest­le­gen, wenn es die Kün­di­gung für unwirk­sam hält, eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung aber nicht zumut­bar erscheint.

Von wel­chen Fak­to­ren hängt die Höhe der Abfin­dung ab?

Die Höhe einer Abfin­dung ist nicht starr fest­ge­legt, son­dern hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. In der Pra­xis hat sich als gro­be Faust­for­mel ein hal­bes Brut­to­mo­nats­ge­halt pro Beschäf­ti­gungs­jahr eta­bliert. Die­se For­mel dient jedoch nur als ers­ter Anhalts­punkt.

Zu den wich­tigs­ten Ein­fluss­fak­to­ren zäh­len die Dau­er der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit und das Alter des Arbeit­neh­mers. Je län­ger Sie im Unter­neh­men beschäf­tigt waren und je älter Sie sind, des­to höher fällt in der Regel die Abfin­dung aus.

Der Grund der Kün­di­gung ist eben­falls rele­vant. Lie­gen kei­ne betriebs­be­ding­ten Kün­di­gungs­grün­de, ver­hal­tens- oder per­so­nen­be­ding­ten Kün­di­gungs­grün­de vor, kann die Abfin­dung auch deut­lich höher aus­fal­len. Auch beson­de­re sozia­le Aspek­te, wie Unter­halts­pflich­ten oder der Fami­li­en­stand kön­nen zu höhe­ren Abfin­dun­gen füh­ren.

Nicht zuletzt spielt auch das Ver­hand­lungs­ge­schick eine wich­ti­ge Rol­le. Hier kann sich pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung durch einen erfah­re­nen Anwalt beson­ders aus­zah­len. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, dass jeder Fall indi­vi­du­ell betrach­tet wer­den muss. Pau­scha­le Aus­sa­gen zur “rich­ti­gen” Abfin­dungs­hö­he sind daher mit Vor­sicht zu genie­ßen.

Unter­schie­de zwi­schen gesetz­li­chen, ver­trag­li­chen und frei­wil­li­gen Abfin­dun­gen

Um Ihre Situa­ti­on rich­tig ein­schät­zen zu kön­nen, ist es hilf­reich, die ver­schie­de­nen Arten von Abfin­dun­gen zu ken­nen. Gesetz­li­che Abfin­dun­gen erge­ben sich direkt aus dem Gesetz, wie z.B. die bereits erwähn­te Abfin­dung nach § 1a KSchG. Sie ist in ihrer Höhe fest defi­niert und bie­tet wenig Ver­hand­lungs­spiel­raum.

Ver­trag­li­che Abfin­dun­gen kön­nen in Arbeits­ver­trä­gen oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen fest­ge­legt sein. Die­se sind für den Arbeit­ge­ber bin­dend, sofern die ver­ein­bar­ten Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Am häu­figs­ten sind in der Pra­xis jedoch frei­wil­li­ge Abfin­dun­gen. Hier bie­tet der Arbeit­ge­ber eine Abfin­dung an, um eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den. Bei die­sen Abfin­dun­gen besteht der größ­te Ver­hand­lungs­spiel­raum.

Steu­er­li­che Behand­lung von Abfin­dun­gen

Ein wich­ti­ger Aspekt, den vie­le Arbeit­neh­mer über­se­hen, ist die steu­er­li­che Behand­lung von Abfin­dun­gen. Grund­sätz­lich sind Abfin­dun­gen als Ein­künf­te aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit steu­er­pflich­tig. Aller­dings gibt es Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­last zu redu­zie­ren.

Die häu­figs­te Metho­de ist die Fünf­te­lungs­re­ge­lung nach § 34 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG). Die­se ver­teilt die Abfin­dung rech­ne­risch auf fünf Jah­re, um eine Pro­gres­si­on zu mil­dern. In vie­len Fäl­len ist dies die güns­tigs­te Opti­on.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit besteht dar­in, einen Teil der Abfin­dung in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len. In man­chen Fäl­len kann es auch sinn­voll sein, die Aus­zah­lung der Abfin­dung auf zwei Kalen­der­jah­re zu ver­tei­len.

Die opti­ma­le steu­er­li­che Gestal­tung hängt von Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung kann hier erheb­li­che finan­zi­el­le Vor­tei­le brin­gen.

Aus­wir­kun­gen der Abfin­dung auf das Arbeits­lo­sen­geld

Vie­le Arbeit­neh­mer fra­gen sich, ob eine Abfin­dung Aus­wir­kun­gen auf den Bezug von Arbeits­lo­sen­geld hat. Grund­sätz­lich gilt: Eine Abfin­dung führt nicht auto­ma­tisch zu einer Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld. Aller­dings kann es in bestimm­ten Fäl­len zu einer Anrech­nung kom­men.

Wenn die Kün­di­gungs­frist durch die Abfin­dung “abge­kauft” wird, kann dies zu einer Sperr­zeit füh­ren. Auch bei sehr hohen Abfin­dun­gen kann es zu einer teil­wei­sen Anrech­nung auf das Arbeits­lo­sen­geld kom­men.

Es ist daher wich­tig, bei der Ver­hand­lung und Gestal­tung der Abfin­dung auch die­se Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. Eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung kann hier uner­war­te­te nega­ti­ve Kon­se­quen­zen ver­mei­den.

Stra­te­gien zur Maxi­mie­rung Ihrer Abfin­dung

Um das Bes­te für sich her­aus­zu­ho­len, soll­ten Sie bei Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen stra­te­gisch vor­ge­hen. Infor­mie­ren Sie sich gründ­lich über Ihre Rech­te und die übli­chen Abfin­dungs­hö­hen in Ihrer Bran­che. Sam­meln Sie Argu­men­te, die für eine höhe­re Abfin­dung spre­chen, wie etwa eine lan­ge Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit oder Ihr Alter.

Blei­ben Sie in den Ver­hand­lun­gen pro­fes­sio­nell und sach­lich, auch wenn die Situa­ti­on emo­tio­nal belas­tend ist. Las­sen Sie sich nicht unter Druck set­zen und neh­men Sie sich Zeit, Ange­bo­te sorg­fäl­tig zu prü­fen. Um Ihre Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zu stär­ken, kann es sehr hilf­reich sein, einen erfah­re­nen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen.

Fazit: Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung kann sich aus­zah­len

Die Fra­ge “Wie viel Abfin­dung steht mir zu?” lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Zu vie­le indi­vi­du­el­le Fak­to­ren spie­len eine Rol­le. Was jedoch klar ist: Mit der rich­ti­gen Stra­te­gie und pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung kön­nen Sie Ihre Chan­cen auf eine fai­re und mög­lichst hohe Abfin­dung deut­lich ver­bes­sern.

Als erfah­re­ne Fach­an­wäl­te für Arbeits­recht haben wir schon hun­der­te Man­dan­ten erfolg­reich in Abfin­dungs­ver­hand­lun­gen ver­tre­ten. Wir wis­sen, wor­auf es ankommt und wie man auch in schwie­ri­gen Situa­tio­nen das Bes­te her­aus­holt. Oft konn­ten wir durch geschick­tes Ver­han­deln Abfin­dun­gen deut­lich erhö­hen, in man­chen Fäl­len um meh­re­re Monats­ge­häl­ter.

Las­sen Sie sich in die­ser wich­ti­gen Ange­le­gen­heit nicht unter Wert ver­kau­fen. Mit unse­rer Unter­stüt­zung stel­len Sie sicher, dass Sie die Abfin­dung erhal­ten, die Ihnen wirk­lich zusteht.

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heu­te, um Ihre Optio­nen zu bespre­chen. Gemein­sam fin­den wir den bes­ten Weg, um Ihre Inter­es­sen durch­zu­set­zen und Ihre beruf­li­che Zukunft abzu­si­chern.

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Ein gene­rel­ler Anspruch auf Abfin­dung besteht in Deutsch­land nicht. In bestimm­ten Fäl­len, wie bei betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen mit Abfin­dungs­an­ge­bot nach § 1a KSchG oder bei Vor­lie­gen eines Sozi­al­plans, kann jedoch ein Anspruch bestehen. Häu­fig wer­den Abfin­dun­gen auch frei­wil­lig vom Arbeit­ge­ber ange­bo­ten, um Kün­di­gungs­schutz­kla­gen zu ver­mei­den.

Die Höhe einer Abfin­dung hängt von vie­len Fak­to­ren ab. Als Faust­re­gel gilt oft ein hal­bes Brut­to­mo­nats­ge­halt pro Beschäf­ti­gungs­jahr. Die­se kann jedoch je nach indi­vi­du­el­ler Situa­ti­on stark vari­ie­ren. Fak­to­ren wie Alter, Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, Kün­di­gungs­grund und Unter­halts­pflich­ten spie­len eine wich­ti­ge Rol­le.

Ja, Abfin­dun­gen sind grund­sätz­lich steu­er­pflich­tig. Es gibt jedoch Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­last zu redu­zie­ren, etwa durch die Fünf­te­lungs­re­ge­lung nach § 34 EStG. Eine steu­er­li­che Bera­tung kann hier sehr hilf­reich sein, um die für Sie güns­tigs­te Opti­on zu fin­den.

Eine Abfin­dung führt nicht auto­ma­tisch zu einer Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld. Aller­dings kann es in bestimm­ten Fäl­len zu einer Anrech­nung kom­men, ins­be­son­de­re wenn die Kün­di­gungs­frist “abge­kauft” wur­de. Bei der Gestal­tung der Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung soll­te die­ser Aspekt berück­sich­tigt wer­den.

In vie­len Fäl­len besteht durch­aus Spiel­raum für Ver­hand­lun­gen. Mit guten Argu­men­ten, einer kla­ren Stra­te­gie und pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung las­sen sich oft bes­se­re Ergeb­nis­se erzie­len. Wich­tig sind dabei eine gute Vor­be­rei­tung und ein rea­lis­ti­sches Ein­schät­zen der eige­nen Posi­ti­on.

Wenn Sie ein Abfin­dungs­an­ge­bot ableh­nen, das mit einer Kün­di­gung ver­schickt wur­de, kön­nen Sie in der Regel eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ein­rei­chen. Dies kann zu einem höhe­ren Ergeb­nis füh­ren, birgt aber auch Risi­ken. Eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung und recht­li­che Bera­tung sind hier beson­ders wich­tig.

Ja, es ist oft sinn­voll, über das Gesamt­pa­ket zu ver­han­deln. Neben der Abfin­dungs­hö­he kön­nen auch die For­mu­lie­rung des Arbeits­zeug­nis­ses, eine mög­li­che Frei­stel­lung oder Out­pla­ce­ment-Leis­tun­gen wich­ti­ge Ver­hand­lungs­punk­te sein.

Die Bedenk­zeit hängt vom kon­kre­ten Ange­bot ab. Bei einem Ange­bot nach § 1a KSchG haben Sie bis zum Ablauf der Kün­di­gungs­frist Zeit. Bei ande­ren Ange­bo­ten soll­ten Sie auf eine ange­mes­se­ne Bedenk­zeit bestehen. Las­sen Sie sich nicht unter Druck set­zen, son­dern neh­men Sie sich die Zeit, das Ange­bot gründ­lich zu prü­fen.

Ja, der Bezug einer Abfin­dung schließt den Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld grund­sätz­lich nicht aus. Aller­dings kann es in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen zu einer Ver­schie­bung des Beginns des Arbeits­lo­sen­geld­be­zugs kom­men. Eine sorg­fäl­ti­ge Abstim­mung der Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung mit den Rege­lun­gen zum Arbeits­lo­sen­geld ist daher wich­tig.

Wäh­rend es nicht zwin­gend erfor­der­lich ist, einen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen, kann dies Ihre Posi­ti­on deut­lich stär­ken. Erfah­re­ne Fach­an­wäl­te für Arbeits­recht ken­nen die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und erfolg­rei­che Ver­hand­lungs­stra­te­gien. Oft kön­nen Sie eine deut­lich höhe­re Abfin­dung aus­han­deln, als Sie allei­ne errei­chen wür­den.

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Über den Autor

  • Dr. Dirk Brust

    Dr. Dirk Brust ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1994 und Fach­an­walt für Arbeits­recht und für Ver­kehrs­recht. Ein wei­te­rer Schwer­punkt sei­ner Tätig­keit ist das Ver­si­che­rungs­recht. Zum Anwalts­pro­fil