Selbstständig Tätige,

– die sich in der Insolvenz befinden und deren Geschäftsbetrieb vom Insolvenzverwalter freigegeben worden ist;

– oder sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase befinden;

unterliegen einer Obliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO, den Betrag an den Insolvenzverwalter und damit an die Gläubiger abzuführen, den sie als abhängig Beschäftigte erzielt hätten. Um

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Carsten Lange ist zugelassener Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, zudem ist er ausgebildeter Wirtschaftsmediator und Coach. Zum Anwaltsprofil