Wir möch­ten Sie im Rah­men der Abgas-Mani­pu­la­ti­on bei VW über betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge, Aus­kunfts­an­sprü­che, eine mög­li­che Rück­ruf­ak­ti­on, Gewähr­leis­tung, Betriebs­er­laub­nis und Ermitt­lun­gen wegen Ver­dacht des Betru­ges infor­mie­ren.

Betrof­fe­ne Fahr­zeu­ge

Um wel­che Fahr­zeu­ge es sich genau han­deln soll, ist bis­lang immer noch nicht voll­stän­dig geklärt. Dies dürf­te vor allem dar­an lie­gen, dass VW noch kei­ne ent­spre­chen­de eige­ne Lis­te ver­öf­fent­licht hat. Einen ers­ten Über­blick dar­über, wel­che Fahr­zeu­ge ins­ge­samt betrof­fen sein sol­len, gibt daher eine von der FAZ erstell­te Über­sicht:1

Audi

Ins­ge­samt sind rund 2,1 Mil­lio­nen Audis betrof­fen. Und zwar die Die­sel­mo­del­le der Bau­jah­re 2009 bis 2014 von A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5 und TT. Audi spricht von 577.000 Fahr­zeu­gen, die in Deutsch­land betrof­fen sind. 2

Por­sche

Der Sport­wa­gen­her­stel­ler ist nach eige­ner Aus­sa­ge nicht vom Abgas-Skan­dal betrof­fen. Zwar bie­tet auch Por­sche inzwi­schen Die­sel­mo­to­ren an, aber der mani­pu­lier­te Vier­zy­lin­der-Motor sei bei Por­sche nicht ver­wen­det wor­den.

Sko­da

Ins­ge­samt sind 1,2 Mil­lio­nen Sok­das betrof­fen. Fabia (Bau­jah­re 2009 bis 2013), Room­s­ter (Bau­jah­re 2009 bis 2013), Octa­via (Bau­jah­re 2009 bis 2013) und Superb (Bau­jah­re 2009 bis 2013).

Seat

Es gibt betrof­fe­ne Model­le auch bei Seat. Wel­che das sind, ist noch nicht öffent­lich. Seat spricht von 700.000 Autos.

Volks­wa­gen

Ins­ge­samt sind rund 5 Mil­lio­nen Volks­wa­gen betrof­fen. In Deutsch­land sind laut bis­he­ri­gen VW-Anga­ben fol­gen­de Die­sel­mo­del­le der Bau­jah­re 209 bis 2014 mit dem betrof­fe­nen Motor aus­ge­stat­tet:

  • Golf VI,
  • Pas­sat VII und
  • Tigu­an I.

Ein VW-Spre­cher hat dem ZDF zudem fol­gen­de Model­le bestä­tigt:

  • Polo,
  • Jet­ta und
  • Sci­roc­co.

Auch Nutz­fahr­zeu­ge sind betrof­fen, zum Bei­spiel:

  • Cad­dy und
  • Trans­por­ter.

Da EA 189 laut VW eine Moto­ren­grup­pe die 3‑Zy­lin­der-Moto­ren mit 1,2 Liter und 4‑Zy­lin­der-Moto­ren 1,6 Liter und 2,0 Liter Hub­raum umfasst, beschrei­ben soll, ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass auch klei­ne­re Fahr­zeu­ge betrof­fen sein könn­ten2, zudem auch Nutz­fahr­zeu­ge3.

Gel­tend­ma­chung eines Aus­kunfts­an­spruchs?

Der öffent­li­chen Dis­kus­si­on ist zu ent­neh­men, dass der Ver­brau­cher selbst wohl kei­ne Mög­lich­keit haben dürf­te, her­aus­zu­fin­den, ob sein Fahr­zeug betrof­fen ist oder nicht. Daher besteht wohl nur die Mög­lich­keit, mit sei­nem Fahr­zeug zum Händ­ler zu fah­ren und den Fahr­zeug­schein vor­zu­le­gen.1 Zudem ist VW nach eige­nen Aus­sa­gen bemüht, schnellst­mög­lich eine ent­spre­chen­de Lis­te der von der Abgas-Affä­re betrof­fe­nen Die­sel­fahr­zeu­gen vor­le­gen zu kön­nen. Laut eines VW-Spre­chers sol­len die Händ­ler ab der kom­men­den Woche aus­sa­ge­fä­hig sein, wel­che Fahr­zeu­ge betrof­fen sind, zudem sol­len alle betrof­fe­nen Hal­ter ange­schrie­ben wer­den.2

Ob und wann aber eine Lis­te vor­ge­legt wird und wann die Hal­ter tat­säch­lich ange­schrie­ben wer­den, bleibt einst­wei­len abzu­war­ten. Unter zeit­li­chen Gesichts­punk­ten gibt es kei­ne Aus­sa­gen, auch der von VW am 29.09.2015 ver­kün­de­te offi­zi­el­le Akti­ons­plan hilft nicht wei­ter, in dem es heißt4:

„Die betrof­fe­nen Kun­den wer­den in einem ers­ten Schritt infor­miert, dass das Abgas­ver­hal­ten ihres Fahr­zeugs in Kür­ze nach­ge­bes­sert wer­den kann. Alle Fahr­zeu­ge sind tech­nisch sicher und fahr­be­reit.

Der Akti­ons­plan sieht vor, dass Volks­wa­gen und die wei­te­ren betrof­fe­nen Mar­ken des Kon­zerns im Okto­ber den zustän­di­gen Behör­den die tech­ni­schen Lösun­gen und Maß­nah­men vor­stel­len. Die Kun­den die­ser Fahr­zeu­ge wer­den in den nächs­ten Wochen und Mona­ten dar­über infor­miert. Alle betrof­fe­nen Kon­zern­mar­ken wer­den natio­na­le Inter­net­sei­ten schal­ten, wo sich Kun­den über den aktu­el­len Stand der Din­ge fort­lau­fend in Kennt­nis set­zen kön­nen.“

Unter recht­li­chen Gesichts­punk­ten könn­te es durch­aus sinn­voll sein, auf die Ver­öf­fent­li­chung einer Lis­te o.ä. dann nicht zu war­ten, wenn mög­li­che Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che zu ver­jäh­ren dro­hen. Hier dürf­te es ange­zeigt sein, ent­spre­chen­de Aus­künf­te mit ent­spre­chen­der Frist­set­zung vom Händ­ler zu ver­lan­gen und bei aus­blei­ben­der Reak­ti­on wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men zu ergrei­fen. Die Fra­ge, ob das eige­ne Fahr­zeug betrof­fen ist, soll­te mög­lichst schnell geklärt wer­den, um sich even­tu­el­le Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che – unge­ach­tet einer ange­kün­dig­ten Rück­ruf­ak­ti­on – zu erhal­ten.

Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che: Man­gel­be­sei­ti­gung durch Rück­ruf­ak­ti­on?

Wie bereits im vor­her­ge­hen­den Stand­punkt vom 25.09.2015 dar­ge­legt, dürf­ten die betrof­fe­nen Fahr­zeu­ge mit einem Sach­man­gel behaf­tet sein. Ent­spre­chend der vor­ste­hen­den Ankün­di­gung von VW vom 29.09.20154 soll in einem ers­ten Schritt infor­miert wer­den, dassdas Abgas­ver­hal­ten ihres Fahr­zeugs in Kür­ze nach­ge­bes­sert wer­den kann“.

Was aber bedeu­tet das kon­kret?

Wird die instal­lier­te Soft­ware abge­schal­tet oder so umpro­gram­miert, dass die ein­zu­hal­ten­den Abgas­wer­te tat­säch­lich ein­ge­hal­ten wer­den? Sind zusätz­li­che tech­ni­sche Ein­grif­fe erfor­der­lich? Müs­sen wei­te­re Kom­po­nen­ten ver­baut wer­den? Klar jeden­falls dürf­te sein, dass es sich erst ein­mal um den Ver­such han­deln dürf­te, den Sach­man­gel zu besei­ti­gen. Es stellt sich aber nach wie vor nicht nur die Fra­ge, ob dies tat­säch­lich gelin­gen wird, son­dern es erscheint frag­lich, ob durch die­se Maß­nah­men nicht sogar wei­te­re, neue Sach­män­gel ent­ste­hen wer­den.

So könn­te nach der Besei­ti­gung der abgas­sen­ken­den Mani­pu­la­ti­on an den Moto­ren und Kata­ly­sa­to­ren der Kraft­stoff­ver­brauch stei­gen. Denk­bar sind eben­so Schä­den durch einen gerin­ge­ren Wie­der­ver­kaufs­wert der mani­pu­lier­ten Fahr­zeu­ge, vor allem dann, wenn der Wagen infol­ge der Nach­rüs­tung mehr Kraft­stoff ver­braucht. Nicht zuletzt könn­te die Leis­tungs­fä­hig­keit der Moto­ren durch die Nach­rüs­tung betrof­fen sein.5 Zudem stellt sich die schon behan­del­te Fra­ge eines stei­gen­den „Adblue“-Verbrauchs ein­her­ge­hend mit ver­mehr­ten Werk­statt­auf­ent­hal­ten und Zusatz­kos­ten.

Ob VW also durch Nach­er­fül­lung im Rah­men einer mög­li­chen Rück­ruf­ak­ti­on neue Sach­män­gel schafft oder ob das Pro­blem abschlie­ßend besei­tigt wer­den kann, bleibt daher abzu­war­ten.

Dar­an, dass Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestehen dürf­ten, ändert eine ange­kün­dig­te Rück­ruf­ak­ti­on nichts. Im Gegen­teil: Da nach wie vor gar nicht klar ist, wann und wie eine sol­che Akti­on statt­fin­den kann und soll, stellt sich trotz des ange­kün­dig­ten Rück­rufs auch die Fra­ge der Ver­jäh­rung mög­li­cher Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che. In Anbe­tracht des Umstands, dass Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge in Deutsch­land betrof­fen sind, dürf­te der Rück­ruf in meh­re­ren Etap­pen und damit für jeden Kun­den zeit­lich unter­schied­lich statt­fin­den, da die Kapa­zi­tä­ten der Händ­ler nicht aus­rei­chen dürf­ten, um Arbei­ten an allen Fahr­zeu­gen „auf einen Schlag“ durch­zu­füh­ren.

Gefähr­dung der Betriebs­er­laub­nis und Zulas­sung betrof­fe­ner Fahr­zeu­ge?

Wei­te­re Fra­gen bestehen im Zusam­men­hang mit der Betriebs­er­laub­nis und der Zulas­sung der betrof­fe­nen Fahr­zeu­ge.

Das Kraft­fahrt-Bun­des­amt (KBA) soll VW bis zum 07.10.2015 zur Erklä­rung auf­ge­for­dert haben, ob man sich in der Lage sieht, die Pro­ble­me an den Fahr­zeu­gen zu behe­ben und bis wann die Die­sel­mo­to­ren umge­rüs­tet wer­den könn­ten, und zwar unter Vor­la­ge eines ver­bind­li­chen Maß­nah­men- und Zeit­plans. Soll­te Volks­wa­gen die­sen Plan nicht lie­fern und auch kei­ne akzep­ta­ble Lösung prä­sen­tie­ren, wür­de die „letz­te Kon­se­quenz“, die das KBA ange­kün­digt hat, so aus­se­hen, dass die Zulas­sung ent­zo­gen wird und die Fahr­zeu­ge dann weder bewegt noch ver­kauft wer­den dürf­ten.6

Soll­te die­ser Fall ein­tre­ten, wür­de sich die Fra­ge, ob ein Sach­man­gel vor­liegt und die­ser erheb­lich ist, sicher­lich nicht mehr stel­len und Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestün­den, soweit die­se nicht ver­jährt sind.

Wich­tig für den Ver­brau­cher auch: Es müs­sen alle Autos aus­nahms­los nach­ge­rüs­tet wer­den. Ohne Ände­run­gen am Sys­tem erlischt nach Mit­tei­lung des KBA die Betriebs­er­laub­nis. Reagie­re man also auf die zwei­ma­li­ge Auf­for­de­run­gen des Her­stel­lers oder Volks­wa­gen nicht, das Auto in einer Werk­statt vor­zu­füh­ren, wür­de sich die jewei­li­ge Zulas­sungs­be­hör­de ein­schal­ten. Soll­te der Auto­hal­ter auch dann nicht reagie­ren, wird das Fahr­zeug aus dem Ver­kehr gezo­gen.6

Ermitt­lun­gen wegen Ver­dacht des Betru­ges

Laut Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen wird nun­mehr sei­tens der Staats­an­walt­schaft Braun­schweig auch wegen des Ver­dachts des Betru­ges ermit­telt. Der Schwer­punkt der Ermitt­lun­gen lie­ge auf dem Vor­wurf, dass Fahr­zeu­ge mit mani­pu­lier­ten Abgas­wer­ten ver­kauft wor­den sei­en.7

Die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen dürf­ten für die Fra­ge, ob ein Anfech­tungs­recht wegen arg­lis­ti­ger Täu­schung besteht, inter­es­sant und rele­vant sein.

Zusam­men­fas­send lässt sich fest­stel­len:

Zuneh­mend scheint sich die Ein­schät­zung zu bestä­ti­gen, dass Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che in Betracht kom­men und auch ein Anfech­tungs­recht nicht aus­ge­schlos­sen scheint. Zudem besteht im Hin­blick auf die dro­hen­de Ver­jäh­rung von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen wohl schon jetzt ent­spre­chen­der Hand­lungs­be­darf, zumal weder geklärt ist, wel­che Fahr­zeu­ge kon­kret betrof­fen sind, noch kon­kre­te Plä­ne für Rück­ruf­ak­tio­nen ver­öf­fent­licht wur­den und über­dies nicht klar ist, ob durch der­ar­ti­ge Aktio­nen die Man­gel­haf­tig­keit der Fahr­zeu­ge abschlie­ßend besei­tigt wer­den kann.

Wün­schen Sie jetzt oder spä­ter eine wei­ter­ge­hen­de Prü­fung mög­li­cher Ansprü­che oder möch­ten Sie über die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen „auf dem Lau­fen­den“ gehal­ten wer­den? Haben Sie ein Fahr­zeug erwor­ben und befürch­ten Sie, dass Ansprü­che ver­jäh­ren könn­ten, wes­halb die Prü­fung und gege­be­nen­falls Vor­nah­me ver­jäh­rungs­hem­men­der Maß­nah­men gewünscht wird?

Schrei­ben Sie uns eine E‑Mail oder rufen Sie uns an und wir wer­den uns umge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen. Ger­ne über­neh­men wir für Sie in die­sem Fall auch die recht­li­che Ver­tre­tung.


Kars­ten Becker,
Rechts­an­walt

 

Am 03.10.2015 erschien zu die­sem Stand­punkt eine For­set­zung:
VW-Abgas-Mani­pu­la­ti­on: Ist Ihr Fahr­zeug betrof­fen?

1 Arti­kel bei www.faz.net, Titel: „Volks­wa­gen und der EA 189Habe ich einen VW-Schum­mel­mo­tor?“, abge­ru­fen am 30.09.2015, ver­öf­fent­licht am 22.09.2015 und fort­lau­fend aktua­li­siert unter der Inter­net­adres­se http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/vw-abgasskandal/betroffene-autos-im-vw-abgasskandal-13821503.html

2 Arti­kel bei www.handelsblatt.com, Titel: „Habe ich einen VW-Schum­mel­mo­tor?“, abge­ru­fen am 29.09.2015, ver­öf­fent­licht am 22.09.2015 und aktua­li­siert am 28.09.2015 unter der Inter­net­adres­se http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/volkswagen-und-der-ea-189-habe-ich-einen-vw-schummelmotor/12353294.html

3 Arti­kel bei www.tagesschau.de, Titel: „Auch Nutz­fahr­zeu­ge von Mani­pu­la­ti­on betrof­fen“, abge­ru­fen am 29.09.2015, ver­öf­fent­licht am 25.09.2015 unter der Inter­net­adres­se http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-nutzfahrzeuge-101.html

4 Arti­kel bei www.volkswagenag.com, Titel: „Volks­wa­gen AG stellt Akti­ons­plan zur Nach­bes­se­rung von Die­sel­fahr­zeu­gen mit EA 189 EU5-Moto­ren vor“, abge­ru­fen am 30.09.2015, ver­öf­fent­licht am 29.09.2015 unter der Adres­se http://www.volkswagenag.com/content/vwcorp/info_center/de/news/2015/09/VW_Aktionsplan.html

5 Arti­kel bei www.zeit.de, Titel: „Regie­rung will Sam­mel­kla­gen ermög­li­chen“, abge­ru­fen am 29.09.2015, ver­öf­fent­licht am 28.09.2015 unter der Inter­net­adres­se http://www.zeit.de/wirtschaft/2015–09/volkswagen-sammelklage-spritverbrauch-schaden

6 Arti­kel bei www.welt.de, Titel: „Wer sei­nen VW nicht dros­selt, gefähr­det Zulas­sung“, abge­ru­fen am 29.09.2015, ver­öf­fent­licht am 28.09.2015 unter der Inter­net­adres­se http://www.welt.de/wirtschaft/article146978324/Wer-seinen-VW-nicht-drosselt-gefaehrdet-Zulassung.html

7 Arti­kel bei www.welt.de, Titel: „Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Win­ter­korn wegen Betrugs“, abge­ru­fen am 29.09.2015, ver­öf­fent­licht am 28.09.2015 unter der Inter­net­adres­se http://www.welt.de/wirtschaft/article146948194/Ermittlungsverfahren-gegen-Winterkorn-wegen-Betrugs.html

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Über den Autor

  • Karsten Becker

    Kars­ten Becker ist Rechts­an­walt seit 2009 und Fach­an­walt für Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht. Sei­ne Fach­ge­bie­te sind Zivil­recht, Pri­vat­recht, Miet­recht, WEG-Recht, Immo­bi­li­en­recht, Kauf­recht, Werk­ver­trags­recht, Delikts­recht und Rei­se­ver­trags­recht. Herr Becker ist seit Som­mer 2019 nicht mehr für uns tätig.