In Ver­triebs­ver­trä­gen fin­den sich häu­fig Klau­seln, wonach es einem Ver­trags­händ­ler, dem ein bestimm­tes Ver­trags­ge­biet zuge­wie­sen wird, ver­bo­ten ist, Kun­den außer­halb des Ver­trags­ge­bie­tes zu belie­fern, all­zu­mal, wenn die­se exklu­siv einem ande­ren Ver­trags­händ­ler oder dem Her­stel­ler selbst vor­be­hal­ten sind.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.