Haben Sie die Rege­lun­gen der EU-DSGVO bereits umge­setzt? Der Count­dorwn läuft: Dead­line ist der 25. Mai 2018, es sind mitt­ler­wei­le weni­ger als 150 Tage. Um die Frist ein­hal­ten zu kön­nen, kann es sinn­voll sein, die Umset­zung an einen exter­nen Daten­schutz­be­auf­tra­gen abzu­ge­ben.

In den aller­meis­ten Fäl­len lohnt es sich für Unter­neh­men, die­se Auf­ga­ben an einen Pro­fi abzu­ge­ben. Einer­seits spart Ihr Unter­neh­men sich so teu­re Fort­bil­dun­gen und muss kei­nen ange­stell­ten Mit­ar­bei­ter für die­se Auf­ga­be frei­stel­len. Ande­rer­seits pro­fi­tie­ren Sie von der Bera­tung durch erfah­re­ne Spe­zia­lis­ten. So müs­sen Sie sich weder über die tech­ni­sche noch über die orga­ni­sa­to­ri­sche Sei­te des Daten­schut­zes in Ihrem Unter­neh­men den Kopf zer­bre­chen. Der exter­ne Bera­ter schult Ihre Mit­ar­bei­ter und über­wacht, dass die DSGVO in Ihrem Unter­neh­men kor­rekt umge­setzt wird.

Set­zen Sie auf Exper­ten, aber nicht auf Mas­sen­wa­re. Die Bera­ter bei DH&K sind Pro­fis in Sachen Recht, Daten­schutz und IT. Nur mit die­ser Exper­ti­se kön­nen sie sicher sein, umfas­send auf die DSGVO vor­be­rei­tet zu sein. Wir legen Wert dar­auf, per­sön­lich ansprech­bar zu sein. Ihr exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter ist für Sie erreich­bar, wenn Sie ihn brau­chen.

Über­schau­ba­re Kos­ten. Wie viel Ihr Unter­neh­men für eine sol­che Dienst­leis­tung aus­gibt, ist zum größ­ten Teil Ihnen selbst über­las­sen. Wol­len Sie ledig­lich sicher­stel­len, dass Ihr Unter­neh­men die gesetz­li­chen Min­dest­stan­dards ein­hält? Sol­len wir dar­über hin­aus prü­fen, wel­che Vor­ga­ben ande­rer Behör­den noch ein­zu­hal­ten sind? Oder sol­len wir das Manage­ment aktiv und regel­mä­ßig in Sachen Daten­schutz ent­las­ten? Fra­gen Sie jetzt ein unver­bind­li­ches Ange­bot an.

Dr. Eric Heit­zer ist Rechts­an­walt (u.a. mit dem Fach­ge­biet IT und Daten­schutz) und Bank­kauf­mann. Er hat für ver­schie­de­ne Unter­neh­men, bei­spiels­wei­se in der TK-Bran­che, die Auf­ga­ben eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten wie auch die des aus­ge­la­ger­ten Com­pli­ance-Offices über­nom­men.

Wenn Sie Fra­gen zur DSGVO haben oder wenn ich Sie bei der Umset­zung unter­stüt­zen kann, mel­den Sie sich ger­ne bei mir per E‑Mail unter heitzer@daniel-hagelskamp.de oder über mei­ne Mit­ar­bei­te­rin, Frau Xhon­neux, tele­fo­nisch unter (0241) 94621–120.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Dr. Eric Heitzer

    Dr. Eric Heit­zer ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1997 (u.a. mit dem Fach­ge­biet IT und Daten­schutz) und Bank­kauf­mann. Er hat für ver­schie­de­ne Unter­neh­men die Auf­ga­ben eines exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten wie auch die des aus­ge­la­ger­ten Com­pli­ance-Offices über­nom­men.