Um zu wis­sen, was Neu ist, muss man zunächst die Kennt­nis haben, was denn der Inhalt des Alten war, denn ansons­ten wird der Unter­schied nicht deut­lich.

Die soge­nann­te Vor­satz­an­fech­tung (§ 133 InsO) war ein schar­fes Schwert der Insol­venz­ver­wal­ter und brach­te für die vor­ma­li­gen Ver­trags­part­ner der insol­ven­ten Unter­neh­men ein wirt­schaft­li­ches Risi­ko mit sich. Denn aus ihrer Sicht über­ra­schend wur­den sie nach der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens, ihren (frü­he­ren) Ver­trags­part­ner betref­fend, mit Rück­for­de­rungs­an­sprü­chen des Insol­venz­ver­wal­ters kon­fron­tiert.

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Ja, ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kennt­nis genom­men und bin mit Absen­den des Kon­takt­for­mu­la­res mit der elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung mei­ner Daten ein­ver­stan­den. Mei­ne Daten wer­den dabei nur streng zweck­ge­bun­den zur Bear­bei­tung und Beant­wor­tung mei­ner Anfra­ge benutzt.

Über den Autor

  • Carsten Lange

    Cars­ten Lan­ge ist zuge­las­se­ner Rechts­an­walt seit 1996 und Fach­an­walt für Insol­venz­recht und für Steu­er­recht, zudem ist er aus­ge­bil­de­ter Wirt­schafts­me­dia­tor und Coach. Zum Anwalts­pro­fil