Der Pflichtteil – ein erster Überblick
Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Der Pflichtteil ist das in §§ 2303 ff. BGB gesetzlich normierte und geschützte Recht auf Mindestbeteiligung am Nachlass naher Angehöriger. Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch in Geld.
Ist der künftige Erblasser unternehmerisch tätig, geht es bei der Planung und Konzeptionierung einer Vermögensnachfolge nicht allein um rein wirtschaftliche Interessen. Es stellt sich -anders als bei Vermögensgegenständen wie Bankguthaben, Wertpapierdepots oder Immobilien- nicht allein die vorrangige Frage, auf welche Person oder Personen das Vermögen wirtschaftlich übergehen soll.
Grundsätzlich haften Geschäftsführer einer GmbH nicht persönlich. Ausnahmen sind aber möglich: Nach § 43 GmbHG kann ein Geschäftsführer persönlich auf Schadensersatz haften.
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.
Der Bundestag hat am Freitag, den 17.11.2023, das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Dieses Gesetz bezweckt u. a., die Aufnahme von Eigenkapital und den Zugang zum Kapitalmarkt für junge und wachstumsstarke Unternehmen deutlich zu erleichtern.
Bei größeren Familienvermögen, die insbesondere aus umfangreichem Grundbesitz bestehen, empfiehlt sich wegen der Überschreitung erbschaftsteuerrechtlicher Freibeträge eine lebzeitige Übertragung auf die nächste Generation. Erfolgt dies frühzeitig, können die den Kindern der Elterngeneration jeweils zustehenden erbschaftsteuerrechtlichen Freibeträge mehrfach ausgenutzt werden.
Die GbR – kurz für Gesellschaft bürgerlichen Rechts – ist die beliebteste Gesellschaftsform im deutschen Recht. Schließlich ist kein Stammkapital notwendig, um sie zu gründen. Auch ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgesehen, eine Eintragung in das Gesellschaftsregister ebenfalls nicht.
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.
Es ist unbestritten: Bürokratische Hürden erschweren Privatpersonen, aber vor allem auch Unternehmen enorm das Leben. Dass sich nun die Bundesregierung dem Thema Bürokratieabbau widmet – wie im Koalitionsvertrag angekündigt –, ist deswegen grundsätzlich sehr zu begrüßen
Erbrechtler bzw. Gerichte haben in jedem Jahr unzählige unklare und auslegungsbedürftige Testamente zu beurteilen, in denen häufig noch nicht einmal die beabsichtigte Erbfolge klar und zweifelsfrei geregelt ist.